Das Kleinunternehmer- Förderungsgesetz.
Die im damaligen Kleinunternehmer- Förderungsgesetz enthaltenen Regelungen sind schon wieder durch neuere Änderungsgesetze überholt.
Der Inhalt des Kleinunternehmer- Förderungsgesetz bezog sich insbesondere auf folgende Regelungen:
1. Umsatzsteuergrenze für Kleinunternehmer gem. § 19 UStG
Vgl. hier zur aktuellen Rechtslage.
2. Buchführungsgrenzen für Kleinunternehmer
Vgl. hier zur aktuellen Rechtslage.
3. Vereinfachte Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR)
Vgl. hier zur aktuellen Rechtslage.
4. Sonderabschreibungen für Existenzgründer (Existenzgründer- Rücklage)
Vgl. hier zur aktuellen Rechtslage.
5. Progressionsvorbehalt beim Überbrückungsgeld
Vgl. hier zur aktuellen Rechtslage.
6. Angestellte bei Ich-AG
Vgl. hier zur aktuellen Rechtslage.
7. Pauschale Ermittlung der Betriebsausgaben
Die im Kleinunternehmer- Förderungsgesetz ursprünglich vorgesehene Pauschalierung der Betriebsausgaben ist nicht in Kraft getreten. Ursprünglich war vorgesehen, dass Existenzgründer und Kleinunternehmer die Hälfte ihrer Betriebseinnahmen pauschal als Betriebsausgaben abziehen.
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