Das Kleinunternehmer- Förderungsgesetz.

Die im damaligen Kleinunternehmer- Förderungsgesetz enthaltenen Regelungen sind schon wieder durch neuere Änderungsgesetze überholt.


Der Inhalt des Kleinunternehmer- Förderungsgesetz bezog sich insbesondere auf folgende Regelungen:

 

1. Umsatzsteuergrenze für Kleinunternehmer gem. § 19 UStG

Vgl. hier zur aktuellen Rechtslage.

 

2. Buchführungsgrenzen für Kleinunternehmer

Vgl. hier zur aktuellen Rechtslage.

 

3. Vereinfachte Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR)

Vgl. hier zur aktuellen Rechtslage.

 

4. Sonderabschreibungen für Existenzgründer (Existenzgründer- Rücklage)

Vgl. hier zur aktuellen Rechtslage.

 

5. Progressionsvorbehalt beim Überbrückungsgeld

Vgl. hier zur aktuellen Rechtslage.

 

6. Angestellte bei Ich-AG

Vgl. hier zur aktuellen Rechtslage.

 

7. Pauschale Ermittlung der Betriebsausgaben

Die im Kleinunternehmer- Förderungsgesetz ursprünglich vorgesehene Pauschalierung der Betriebsausgaben ist nicht in Kraft getreten. Ursprünglich war vorgesehen, dass Existenzgründer und Kleinunternehmer die Hälfte ihrer Betriebseinnahmen pauschal als Betriebsausgaben abziehen.





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