Rechtsschutz im Steuerrecht
Meist früher als später kommt ein selbständig tätiger Freiberufler oder Unternehmer mit dem Finanzamt in Berührung. Rechtsschutz im Steuerrecht mittels Einspruch gegen einen Steuerbescheid gehört zum notwendigen Basiswissen im unternehmerischen Alltag.
Fehlerhafte oder rechtswidrige Steuerbescheide sind häufiger anzutreffen als so mancher vermuten würde. Da kommt es bei einem Eingabefehler im Finanzamt schnell mal vor, dass eine GmbH trotz Verlust im Vorjahr ein paar Tausend Euro Körperschaftssteuer zahlen muss, weil aus dem Verlust in Höhe von EUR 17.890 ein Gewinn in gleicher Höhe gemacht wurde.
Recht häufig ist auch der Fall, dass gegen eine Schätzung durch das Finanzamt Einspruch einzulegen ist, weil die Steuererklärungen nicht rechtzeitig fertiggestellt werden konnten.
Oder nehmen wir das Beispiel Arbeitszimmer, das seit der neuen Rechtslage ab 01.01.2007 extrem umstritten ist. Seit 01.01.2007 erkennt das Finanzamt die Kosten für ein Arbeitszimmer nur noch an, wenn es den Mittelpunkt der betrieblichen Betätigung darstellt.
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