D wie Dienstwagen
Seit 1.01.2006 gibt es für Unternehmer und Freiberufler neue Regeln zur steuerlichen Behandlung eines gemischt genutzten Pkw (=Dienstwagen). Die Abzugsfähigkeit von Kosten für ein gemischt genutztes Fahrzeug ist seitdem deutlich komplizierter geworden. Zur Darstellung der Rechtslage verweise ich auf den Beitrag zu den Besteuerungsregeln eines gemischt genutzten Pkw.
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