R wie Rechtsformen
- Personengesellschaften,
- Kapitalgesellschaften.
Die einzelnen Rechtsformen unterscheiden sich sowohl in ihrer wirtschaftlichen Zielsetzung als auch in der rechtlichen Ausgestaltung erheblich. Dies gilt nicht nur im Verhältnis zwischen Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften, sondern auch schon zwischen den einzelnen Arten der Personengesellschaften.
1. Personengesellschaften
Zu den Personengesellschaften zählen die
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR oder BGB-Gesellschaft),
- Offene Handelsgesellschaft (OHG),
- Kommanditgesellschaft (KG),
- Stille Gesellschaft,
- Partnerschaft.
2. Kapitalgesellschaften
Zu den Kapitalgesellschaften zählen die
- die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH),
- Unternehmergesellschaft mit beschränkter Haftung (UG haftungsbeschränkt)
- die Aktiengesellschaft (AG),
- die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA),
3. Mischformen zwischen Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften
Daneben gibt es eine Reihe von Misch- und Sonderformen: Die bekanntesten davon sind:
- GmbH & Co. KG,
- GmbH & Still.
4. Ausländische Rechtsformen
Aufgrund verschiedener Urteile des Europäischen Gerichtshofes der EU (EuGH) ist es in Deutschland auch möglich, eine ausländische Rechtsform aus dem Raum der Europäischen Union zu nutzen. In betracht kommen insbesondere:
- Limited (Ltd.),
- Europäische Aktiengesellschaft.
In Planung ist die Europäische Privatgesellschaft.
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