R wie Rechtsformen

In Deutschland unterscheidet man grundsätzlich zwischen folgenden Gesellschaftsformen:
  • Personengesellschaften,
  • Kapitalgesellschaften.

Die einzelnen Rechtsformen unterscheiden sich sowohl in ihrer wirtschaftlichen Zielsetzung als auch in der rechtlichen Ausgestaltung erheblich. Dies gilt nicht nur im Verhältnis zwischen Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften, sondern auch schon zwischen den einzelnen Arten der Personengesellschaften. 

 

1. Personengesellschaften

Zu den Personengesellschaften zählen die

 

2. Kapitalgesellschaften

Zu den Kapitalgesellschaften zählen die 

  • die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH),
  • Unternehmergesellschaft mit beschränkter Haftung (UG haftungsbeschränkt)
  • die Aktiengesellschaft (AG),
  • die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA),

 

3. Mischformen zwischen Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften

Daneben gibt es eine Reihe von Misch- und Sonderformen: Die bekanntesten davon sind:

  • GmbH & Co. KG,
  • GmbH & Still.

 

4. Ausländische Rechtsformen

Aufgrund verschiedener Urteile des Europäischen Gerichtshofes der EU (EuGH) ist es in Deutschland auch möglich, eine ausländische Rechtsform aus dem Raum der Europäischen Union zu nutzen. In betracht kommen insbesondere:

  • Limited (Ltd.),
  • Europäische Aktiengesellschaft.

In Planung ist die Europäische Privatgesellschaft.





Weitere Artikel zum Thema finden Sie hier: