L wie Liquidation

Unter Liquidation versteht man die

  • Beendigung der laufenden Geschäfte eines Unternehmens,
  • die Einziehung noch vorhandener Forderungen und
  • Tilgung der Schulden sowie
  • die Umwandlung des Unternehmensvermögens in liquide Mittel.

Eine Liquidation findet u.a. dann statt, wenn eine Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft aufgelöst wird oder die Rechtsfähigkeit verliert. Bei einer Personengesellschaft ist anstatt einer Liquidation auch eine andere Form der Auseinandersetzung der Gesellschafter möglich.

Bei den Kapitalgesellschaften AG, GmbH und Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) bezweckt die Liquidation in erster Linie die Befriedigung der Gläubiger, nur ergänzend die Verteilung des restlichen Erlös aus der Umwandlung des Unternehmensvermögens in liquide Mittel an die Gesellschafter oder Aktionäre. Bei einer Personengesellschaft steht die Verteilung des Gesellschaftsvermögens an die Gesellschafter im Vordergrund, da die Haftung der Gesellschafter gegenüber den Gläubigern auch nach Liquidation fortbesteht.

Die Rechtsgrundlagen für die Liquidation finden sich je nach Rechtsform in folgenden Vorschriften:

  • Liquidation eines Vereins gem. §§ 47 ff BGB;
  • Liquidation einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts gem. §§ 732 - 735 BGB
  • Liquidation der Personengesellschaften OHG oder KH gem. §§ 145 ff HGB
  • Liquidation einer Aktiengesellschaft gem. §§ 264 AktG
  • Liquidation einer GmbH gem. §§ 66 ff GmbHG

Die Liquidation wird durch sog. Liquidatoren - auch Abwickler genannt - durchgeführt, die bis zur Beendigung der Liquidation gesetzliche Vertreter der Gesellschaften werden. In der Regel handelt es sich bei den Liquidatoren um diejenigen Personen, die auch bisher die Geschäfte der Gesellschaften geführt haben. Durch ein Gericht oder Gesellschafterbeschluss können aber auch Dritte mit der Liquidation beauftragt werden.

Während der Liquidation erhält der Firmenname der Gesellschaft den Zusatz "i.L.", was soviel bedeutet wie "in Liquidation".





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