B wie Berufs- und Gewerbefreiheit
Grundsätzlich besteht in Deutschland Berufsfreiheit und Gewerbefreiheit, d.h. die grundsätzliche Freiheit für jedermann, sich in einem Beruf bzw. gewerblich zu betätigen. Die Berufsfreiheit und die Gewerbefreiheit sind elementare Ordnungsprinzipien einer Marktwirtschaft und ergeben sich im Wesentlichen aus den folgenden gesetzlichen Regelungen:
1. Allgemeine Berufsfreiheit gem. Art. 12 Abs. 1 GG
Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.
2. Grundsatz der Gewerbefreiheit gem. § 1 GewO
Der Betrieb eines Gewerbes ist jedermann gestattet, soweit nicht durch dieses Gesetz Ausnahmen oder Beschränkungen vorgeschrieben oder zugelassen sind.
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