Rundschreiben der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung
Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung haben die Auswirkungen des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt auf die bisherigen Regelungen des Gesetzes zur Förderung der Selbständigkeit beraten und das Rundschreiben vom 26.03.2003 überarbeitet, welches durch das nachfolgende Rundschreiben vom 05.07.2005 abgelöst wird.
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Bindungsregelung Arbeitslosenversicherung
Der Anspruch auf Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung ist vom Vorliegen eines Versicherungs- Pflichtverhältnisses in der Arbeitslosenversicherung (§§ 24 bis 28 SGB III) abhängig. Mangelt es daran, begründet weder die fehlerhafte Zahlung von Beiträgen noch die widerspruchslose Entgegennahme der Beiträge durch die Einzugsstelle (Krankenkasse) den Anspruch auf Versicherungsleistungen, insbesondere Arbeitslosengeld.

