Arbeitszimmer = Mittelpunkt der Tätigkeit
Beim Abzug der Kosten für ein Arbeitszimmer gilt seit 2007 gegenüber den Vorjahren eine neue Rechtslage. Der Abzug der Kosten für ein Arbeitszimmer ist nunmehr in unbegrenzter Höhe möglich, das Arbeitszimmer muss jedoch gem. § 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG 2007 i.V.m. § 9 Abs. 5 EStG 2007 den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit darstellen.
Was ist ein Arbeitszimmer?
Die neue Rechtslage für ein häusliches Arbeitszimmer gilt gem. § 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG 2007 nur für häusliche Arbeitszimmer. Was nicht als Arbeitszimmer gilt, bleibt von der Abzugsbeschränkung des § 4 Abs. 5 EStG verschont.
Häusliches Arbeitszimmer
Die Kosten für ein außer-häusliches Arbeitszimmer sind ohne Berücksichtigung des § 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG unbeschränkt abzugsfähig.
Vermietetes Arbeitszimmer steuerlich absetzen
Mittels häuslichem Arbeitszimmer lässt sich eine sehr effektive Steuergestaltung erzielen. Dies gilt auch für GmbH- Geschäftsführer.
Ermittlung der Kosten des Arbeitszimmer
Bei der Ermittlung der Kosten des Arbeitszimmers sind einige Regeln zu beachten, die auch zum Rechnen zwingen.

