Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

Mit dem Gesetz zur Modernisierung des GmbH- Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) ist auch die neue Rechtsformvariante der GmbH namens Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) in Kraft getreten. Bei dem MoMiG handelt es sich um eine grundlegende Reform und Neuordnung des GmbH- Recht, die es in dieser Form seit Bestehen des Gesetzes nicht gegeben hat.

Folgende Ziele verfolgte der Gesetzgeber mit Gesetz zur Modernisierung des GmbH- Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG):

  • Vereinfachung der Existenzgründung in der Rechtsform der GmbH,
  • Beschleunigung der Eintragung der GmbH ins Handelsregister,
  • Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der GmbH im internationalen Vergleich,
  • Strategien zur Bekämpfung des Missbrauch der GmbH.

Ein zentraler Bestandteil der Neuordnung des GmbH- Rechts ist die neue Rechtsformvariante der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), in der Praxis teilweise auch schon als Mini-GmbH bezeichet oder als UG (haftungsbeschränkt) in der Kurzform. Mit dieser Unternehmergesellschaft will man gezielt den Kampf mit der Limited aufnehmen, die in den letzten Jahren für viele Existenzgründer als bessere Alternative zur GmbH erschien, was wohl in erster Linie auf das hohe erforderliche Stammkapital bei der GmbH zurückzuführen war. 

Nunmehr steht dem Existenzgründer mit der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) eine Vorstufe zur GmbH zur Verfügung, die mit wenig Startkapital und geringem Kostenaufwand gegründet werden kann, ohne auf die Haftungsbeschränkung verzichten zu müssen.

Auch die Gründung einer GmbH wurde durch das MoMiG deutlich vereinfacht und beschleunigt. Insbesondere die Gründung einer Unternehmergesellschaft ist äußerst flexibel, sei es durch einen Gesellschafter oder durch mehrere Gesellschafter. Die Gründung der Unternehmergesellschaft ist möglich im vereinfachten Verfahren mittels Musterprotokoll gem. § 2 Abs. 1a GmbHG oder im Wege der üblichen notariellen Beurkundung. Auch der Einsatz als Komplementär in einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) & Co. KG ist denkbar.





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