Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
Mit dem Gesetz zur Modernisierung des GmbH- Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) ist auch die neue Rechtsformvariante der GmbH namens Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) in Kraft getreten. Bei dem MoMiG handelt es sich um eine grundlegende Reform und Neuordnung des GmbH- Recht, die es in dieser Form seit Bestehen des Gesetzes nicht gegeben hat.
Wesensmerkmale der Unternehmergesellschaft
Trotz der Bezeichnung als Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) handelt es sich um eine Variante der GmbH, auf die sämtliche Vorschriften des GmbH-Gesetz anzuwenden sind, ausgenommen Sonderregelungen für die Unternehmergesellschaft.



















