Stammkapital der GmbH
Die Einlagen der Gesellschafter und die erwirtschafteten Gewinne der GmbH sind die wichtigtsten Quellen der Eigenfinanzierung der GmbH, da der freie Kapitalmarkt für die GmbH in der Praxis so gut wie verschlossen ist. Die Festsetzung des Stammkapital ist eine der zwingenden Regelungen im Gesellschaftsvertrag und in der Höhe muss das Stammkapital mindestens 25.000 Euro betragen. Die GmbH unterliegt zum Schutz der Gläubiger strengen Regelungen zur Kapitalaufbringung und zur Kapitalerhaltung.
Allgemeine Grundsätze zum Stammkapital
Das Stammkapital der GmbH stellt bei der Gründung das gesetzlich erforderliche Mindestvermögen der Gesellschaft dar und fungiert quasi als Ersatz für die Haftungsbeschränkung der Gesellschafter auf das Unternehmensvermögen.
Erbringung der Einlagen
Vor Eintragung ins Handelsregister müssen die Einlagen der Gesellschafter zur freien Verfügung der Geschäftsführung der GmbH erbracht worden sein. Hierfür gelten unterschiedliche Voraussetzungen, je nachdem ob die Einlagen in bar, als Sacheinlagen oder gemischt erbracht werden.




















