Gründung einer GmbH nach dem MoMiG
Am 26.06.2008 hat der Bundestag die Änderung des GmbH-Gesetz beschlossen, das sog. Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Recht und zur Bekämpfung von Missbräuchen (= MoMiG). Das wesentliche Ziel der Gesetzes-Novelle ist die Erleichterung und Beschleunigung von Unternehmensgründungen in Deutschland, insbesondere in der Rechtsform der GmbH.
Gründungsphasen der GmbH
Die GmbH als solche entsteht gem. § 11 Abs. 1 GmbHG erst mit der Eintragung ins Handelsregister. Bis zur Eintragung der GmbH ins Handelsregister durchlaufen die Gesellschafter der GmbH zwei rechtlich zu unterscheidende Phasen:
Gesellschaftsvertrag der GmbH (mit Muster)
Der Gesellschaftsvertrag der GmbH regelt die Beziehungen zwischen der GmbH und den Gesellschaftern sowie die Organisation und Rechtsstellung der GmbH (= Satzung). Zum anderen verpflichten sich die Gesellschafter dadurch zur Mitwirkung bei der Eintragung der GmbH ins Handelsregister.

