Gründung einer GmbH nach dem MoMiG

Am 26.06.2008 hat der Bundestag die Änderung des GmbH-Gesetz beschlossen, das sog. Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Recht und zur Bekämpfung von Missbräuchen (= MoMiG). Das wesentliche Ziel der Gesetzes-Novelle ist die Erleichterung und Beschleunigung von Unternehmensgründungen in Deutschland, insbesondere in der Rechtsform der GmbH.

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Gründungsphasen der GmbH

Die GmbH als solche entsteht gem. § 11 Abs. 1 GmbHG erst mit der Eintragung ins Handelsregister. Bis zur Eintragung der GmbH ins Handelsregister durchlaufen die Gesellschafter der GmbH zwei rechtlich zu unterscheidende Phasen:

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Gesellschaftsvertrag der GmbH (mit Muster)

Der Gesellschaftsvertrag der GmbH regelt die Beziehungen zwischen der GmbH und den Gesellschaftern sowie die Organisation und Rechtsstellung der GmbH (= Satzung). Zum anderen verpflichten sich die Gesellschafter dadurch zur Mitwirkung bei der Eintragung der GmbH ins Handelsregister.

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