Bedeutung der Gewerbesteuer

Die Unternehmensteuerreform 2008 ist am 01.01.2008 in Kraft getreten. Die Gewerbesteuer gehört jetzt bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer gem. § 4 Abs. 5b EStG 2008 zu den nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben. Im Gegenzug wurde die Steuermesszahl bei der Ermittlung des Steuermessbetrags von früher 5% auf jetzt 3,5% abgesenkt.

Inhalt:

1. Auswirkungen der Unternehmensteuerreform 2008 auf die Gewerbesteuer
2. Nichtabzugsfähigkeit der Gewerbesteuer
3. Der Gewerbesteuerhebesatz im Rahmen der Gewerbesteuer

 

1. Auswirkungen der Unternehmensteuerreform 2008 auf die Gewerbesteuer

Die Auswirkungen der Unternehmensteuerreform 2008 auf das System der Gewerbesteuer sind erheblich und werden in einem gesonderten Beitrag behandelt. Im folgenden geht es nur die um die künftige Behandlung der Gewerbesteuer als nicht abziehbare Betriebsausgaben infolge der Unternehmensteuerreform 2008.

 

2. Nichtabzugsfähigkeit der Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer hat schon seit jeher die Phantasien der Kapitalgesellschaften und deren Steuerberater angeregt, um die steuerliche Belastung für die GmbH möglichst gering zu halten. Infolge der Nichtabzugsfähigkeit der gezahlten Gewerbesteuer mit Inkrafttreten der Unternehmensteuerreform 2008 ab 01.01.2008 nimmt die Bedeutung der Gewerbesteuer nochmals deutlich zu im Rahmen der Steuerbelastung der GmbH. Und dieser Effekt wird sich durch die Erweiterung der Hinzurechnungen bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer nochmals verstärken. 

Gewerbesteuerhebesatz
 300%
 400%
 420%
 490%
Gewinn der GmbH
 100,00
 100,00
 100,00
 100,00
         
Gewerbesteuer 3,5% 10,50
 14,00
 14,70
 17,15
Körperschaftsteuer 15,0%
 15,00
 15,00
 15,00
 15,00
Solidaritätszuschlag 5,5%
 0,83
 0,83
 0,83
 0,83
  
 
 
 
Steuerbelastung nach Unternehmensteuerreform 26,33
 29,83
 30,53
 32,98
Steuerbelastung vor Unternehmensteuerreform 35,98
 38,65
 39,15
 40,86
  
 
 
 
Differenz der Steuerbelastung vor und nach Unternehmensteuerreform 2008
 9,65
 8,82
 8,62
 7,88

 

3. Der Gewerbesteuerhebesatz im Rahmen der Gewerbesteuer

Wie sich aus der Übersicht zeigt, nimmt der Gewerbesteuerhebesatz der Gemeinde in Zukunft einen noch höheren Stellenwert in der Steuerplanung einer ertragreichen Kapitalgesellschaft ein.

Gewerbesteuerhebesatz
 300%
 400%
 420%
 490%
Gewinn der GmbH
 100.000,00
 100.000,00
 100.000,00
 100.000,00
         
Gewerbesteuer 3,5% 10.500
 14.000
 14.700
 17.150
Körperschaftsteuer 15,0%
 15.000
 15.000
 15.000
 15.000
Solidaritätszuschlag 5,5%
 830
 830
 830
 830
  
 
 
 
Steuerbelastung nach Unternehmensteuerreform  26.330
 29.830
 30.530
 32.980
Steuerbelastung vor Unternehmensteuerreform
 35.980
 38.650
 39.150
 40.860
  
 
 
 
Differenz Steuerbelastung vorher und nachher
 9.650
 8.820
 8.620
 7.880

Eine Gesamtsteuerbelastung unter 30% erreicht eine Kapitalgesellschaft wie die GmbH oder die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) nur unter der Bedingung, dass sich der Sitz der Gesellschaft in einer Gemeinde mit einem Gewerbesteuerhebesatz unter 420% befindet. 





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