Besteuerung der Gewinnausschüttung
Die Unternehmensteuerreform 2008 betrifft auch die Besteuerung der Gewinnausschüttung der GmbH an ihre Gesellschafter. Die Gewinnausschüttung der GmbH an natürliche Personen wurde bisher nach dem Halbeinkünfteverfahren besteuert. Ab 2009 unterliegt die Gewinnausschüttung einer GmbH an ihre Gesellschafter der Abgeltungssteuer.
Durch die Unternehmenssteuerreform 2008 gab es nun bei der Besteuerung der Gewinnausschüttung einer GmbH an ihre Gesellschafter einen erneuten Systemwechsel in wenigen Jahren. Bei einem Systemwechsel im Rahmen des Steuerrecht ist vor allem die Frage spannend, wer von dem Systemwechsel profitiert und wer dadurch eher belastet wird.
Inhalt:
1. Systemwechsel zur Abgeltungssteuer2. Vergleich alte und neue Rechtslage bei der Gewinnausschüttung
3. Fazit im Hinblick auf die Gewinnausschüttung
1. Systemwechsel zur Abgeltungssteuer ab 2009
Ab 2009 werden
- Zinsen,
- Einkünfte aus einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaften und
- andere Kapitaleinnahmen
mittels einer Abgeltungssteuer in Höhe von 25% zzgl. Solidaritätszuschlag besteuert. Werbungskosten sind künftig nach § 20 Abs. 9 EStG nicht mehr abzugsfähig. Nach dem Systemwechsel vor einigen Jahren vom Anrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren handelt es sich nunmehr erneut um einen vollständigen Systemwechsel mit weitreichenden Änderungen.
2. Vergleich alte und neue Rechtslage
Vorab lässt sich schon feststellen, dass die Abgeltungssteuer bei den Empfängern einer Gewinnausschüttung in jedem Fall zu einer höheren persönlichen Steuerbelastung führen wird gegenüber dem früheren Halbeinkünfteverfahren. Während unter dem früheren Halbeinkünfteverfahren die Hälfte der Gewinnausschüttung mit dem persönlichen Steuersatz besteuert wurde, also maximal 22,5% von 100 (= 1/2 von max. 45%), beträgt nunmehr der maximale Steuersatz 25%. Die Mehrbelastung infolge der Abgeltungssteuer nimmt sogar noch verhältnismäßig zu, wenn der persönliche Steuersatz weniger beträgt.
Das ist jedoch nur das halbe Ergebnis, weil in die Analyse auch die Ertragsteuern der GmbH einbezogen werden müssen, um einen vollständigen Vergleich durchzuführen. Dazu gibt es folgende Übersicht mit einem Vergleich der Besteuerung der Gewinnausschüttung der GmbH nach altem Halbeinkünfteverfahren und dem neuen Recht der Abgeltungssteuer:
| System Abgeltungsteuer | System Halbeinkünfteverfahren | |||||
| Einkommensteuersatz | ||||||
| 45% | 30% | |||||
| Gewinn der GmbH vor Ertragsteuern | 100,00 | 100,00 | 100,00 | |||
| Ertragsteuern der GmbH | ./. 29,83 | ./. 38,65 | ./. 38,65 | |||
| Gewinnausschüttung brutto an Gesellschafter | 70,17 | 61,35 | 61,35 | |||
| Steuerpflichtiger Gewinn bei Gesellschafter | 70,17 | 30,68 | 30,68 | |||
| Abgeltungssteuer | ./. 17,54 | 0,00 | 0,00 | |||
| Einkommensteuer | 0,00 | ./. 13,80 | ./. 9,20 | |||
| Solidaritätszuschlag | ./. 0,96 | ./. 0,76 | ./. 0,51 | |||
| Gewinnausschüttung netto an Gesellschafter | 51,67 | 46,79 | 51,64 | |||
| Steuern auf Ebene des Gesellschafters | 18,51 | 14,56 | 9,71 | |||
| Ertragsteuern auf Ebene der GmbH | 29,83 | 38,65 | 38,65 | |||
| Steuerliche Gesamtbelastung GmbH und Gesellschafter | 48,33 | 53,21 | 48,36 | |||
3. Fazit im Hinblick auf die Gewinnausschüttung
Anhand dieser Übersicht kann man folgende Schlüsse ziehen:
- Gesellschafter mit einem bisherigen Höchstsatz bei der Einkommensteuer von 45% werden durch das System der Abgeltungssteuer entlastet.
- Gesellschafter mit einem bisherigen persönlichen Einkommensteuersatz unter 30% werden dagegen durch das System der Abgeltungssteuer ungleich höher belastet.
- Bei Gesellschaftern einer GmbH mit bisherigem persönlichen Einkommenssteuersatz unter 30% erhöht sich insgesamt sogar die steuerliche Gesamtbelastung von GmbH und Gesellschafter.
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