Widerrufsrecht im Online-Handel
Bei einem Fernabsatzvertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher steht letzterem ein Widerrufsrecht zu, über das der Unternehmer gem. §§ 312b ff BGB mittels Widerrufsbelehrung ordnungsgemäß zu informieren hat. Nur die ordnungsgemäße Verwendung der gesetzlichen Muster-Widerrufsbelehrung ohne inhaltliche Änderungen bringt eine notwendige Rechtssicherheit für Unternehmer mit sich. Darüber hinaus sind jedoch einige weitere Hinweise zu beachten bei der Verwendung der Muster-Widerrufsbelehrung, damit gerade im Bereich des Handels über das Internet keine Fehler begangen werden.
Telemediengesetz (TMG)
Das Telemediengesetz (TMG) regelt die wesentlichen Informationspflichten des Betreibers einer Website im Internet und ist am 01.03.2007 in Kraft getreten. Im Telemediengesetz befinden sich die rechtlichen Rahmenbedingungen für sogenannte Telemedien in Deutschland.
Impressum = Anbieterkennzeichnung
Nach § 5 TMG (Telemediengesetz) müssen Betreiber geschäftsmäßiger Telemediendienste im Interesse des Verbraucherschutzes eine leicht erkennbare, unmittelbar erreichbare und ständig verfügbare Anbieterkennung, sprich ein Impressum, vorhalten.

