DENIC Richtlinien

Zuständig für die Registrierung einer de. Domain ist die DENIC Domain Verwaltungs- und Betriebsgesellschaft eG, abgekürzt als DENIC. Die DENIC schreibt gewisse Richtlinien für den Inhalt der Second Level de. Domain vor.

Danach muss eine de. Domain

  • aus Ziffern, Bindestrichen, den Buchstaben A bis Z und weiteren Buchstaben bestehen, die bei der DENIC aufgelistet sind, wobei sie mindestens einen Buchstaben enthalten muss;
  • mit einer Ziffer oder einem Buchstaben beginnen oder enden. An dritter und vierter Stelle darf kein Bindestreich sein.
  • Eine Domain besteht in der Regel aus mindestens 3 und maximal 63 Zeichen ohne Unterscheidung zwischen Groß- und Kleinschreibung.

Unzulässig sind Bezeichnungen und Buchstabenkombinationen, die folgende Merkmale aufweisen:

  • Bezeichnungen anderer Top- Level Domain, z.B. com.de oder net.de und sämtliche Länderkennzeichen.
  • Buchstabenkombinationen, die in deutschen Kfz- Kennzeichen zur Benennung des Zulassungsbezirks verwendet werden, z.B. "GAP.de".
  • Das gleiche gilt für Zeichenfolgen, die sich aus Kfz- Kennzeichen ergeben, wenn man Umlaute ersetzt durch ae, oe oder ue.




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