Rechtliche Rahmenbedingungen

Zweifellos lässt sich mittlerweile Geld verdienen im Internet. Wer sich geschickt anstellt, kann auch schon sehr viel Geld verdienen. Das Internet ist jedoch kein rechtsfreier Raum (mehr). In den letzten Jahren haben Gesetzgebung und Rechtsprechung unzählige Regelungen entwickelt, die als rechtliche Rahmenbedingungen für Geschäfte im Internet gelten.

Wer diese nicht beachtet, kann enorme finanzielle Nachteile erleiden. Daher ist es wichtig, sich laufend über neue Entwicklungen und Anforderungen zu unterrichten, da rechtliche Rahmenbedingungen im Internet zwingend zu beachten sind un Unwissenheit nicht Strafe schützt.

Wesentliche rechtliche Rahmenbedingungen:

1. Anbieterkennzeichnung (= Impressum)
2. Informationspflichten vor und nach Vertragsabschluß
3. Widerrufsrecht und Rückgaberecht
4. Preisangaben
5. Allgemeine Geschäftsbedingungen
6. Datenschutz und Datenschutzerklärung

 

1. Anbieterkennzeichnung (= Impressum)

Betreiber geschäftsmäßiger Internetseiten müssen gem. § 5 TMG (Telemediengesetz) zum Schutz der Verbraucher

  • eine leicht erkennbare,
  • unmittelbar erreichbare und
  • ständig verfügbare

Anbieterkennzeichnung (= Impressum) bereithalten.

Achtung: Eine Internetseite wird schon geschäftsmäßig betrieben, wenn Adsense-Anzeigen geschalten werden. Die Pflicht zur Bereithaltung einer Anbieterkennzeichnung betrifft somit nahezu jede Internetseite. 

Die Pflicht zur Veröffentlichung der Anbieterkennzeichnung bezweckt, dass Handelsunternehmen die im traditionellen Geschäftsverkehr seit langem geltenden Pflichten hinsichtlich der Angaben auf Geschäftsbriefen auch im elektronischen Geschäftsverkehr einhalten. Verbraucher sollen mittels der Anbieterkennzeichnung in der Lage sein, Anbieter geschäftsmäßiger Leistungen auf ihre Seriosität und Rechtsform zu überprüfen, bevor sie deren Dienste in Anspruch nehmen oder Produkte kaufen. Ferner dient die Anbieterkennzeichnung auch Unternehmen, um erforderliche Informationen über Konkurrenten zur Durchsetzung etwaiger Ansprüche aus Wettbewerbsrecht zu erlangen.

 

2. Informationspflichten vor und nach Vertragsabschluss

Verkäufer müssen dem Kunden technisch ermöglichen, bestimmte gesetzlich vorgegebene Informationen bereits vor Vertragsabschluss abrufen zu können. In der Regel geschieht dies durch einen Link "Kundeninformationen".

 

3. Widerrufsrecht und Rückgaberecht

Am 12. März 2008 hat der Gesetzgeber die 3. Verordnung zur Änderung der BGB-Informationspflichten im Bundesgesetzblatt verkündet. Damit werden die Muster für Belehrungen klarer gefasst, die Unternehmer Verbraucher(-innen) über ihre Widerrufs- und Rückgaberechte erteilen müssen.

Bei bestimmten Vertriebsarten (insbesondere bei Haustür- und Fernabsatzgeschäften wie dem Verkauf über das Internet) und bestimmten Vertragstypen müssen Unternehmer ihre Kunden über deren Widerrufsrecht belehren, das teilweise durch ein Rückgaberecht ersetzt werden kann. Die Frist zum Widerruf beträgt grundsätzlich zwei Wochen, beginnt jedenfalls nicht, bevor über das Widerrufs- oder Rückgaberecht nicht belehrt wurde. Eine ordnungsgemäße Belehrung ist Voraussetzung dafür, dass das Widerrufs- oder Rückgaberecht grundsätzlich spätestens sechs Monate nach Vertragsschluss erlischt.

Bislang galt noch eine Übergangsfrist bis zum 1. Oktober 2008 zur Anpassung der Belehrungen, die den bislang gültigen Mustern entsprachen. Das Bundesministerium der Justiz stellt das Muster für eine ordnungsgemäße Belehrung über das Widerrufs- und Rückgaberecht online zur Verfügung. 

 

4. Preisangaben gem. Preisangabenverordnung

Bei den Preisangaben für Produkte im Internet ist insbesondere § 1 Abs. 2 Preisangabenverordnung (PAngV) zu beachten. Dort heißt es, dass "grundsätzlich alle Preise als Bruttopreise anzugeben sind", also inklusive aller Preisbestandteile, insbesondere der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer. Sonstige Preisbestandteile können darüber hinaus Transport- und Bereitstellungskosten sein, aber auch die Kosten für zwingend erforderliche Leistungen Dritter. In der Regel erfolgt die Darstellung der Produkte mit den entsprechenden Bruttopreisen inklusive der geltenden Umsatzsteuer mit dem Hinweis "zzgl. Versandkosten" sowie einem Link auf die diesbezüglichen Informationen zu den Versandkosten.

 

5. Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur dann wirksam in den Vertrag einbezogen, wenn sie dem Verbraucher vor Vertragsabschluss deutlich kenntlich gemacht werden mit dem Hinweis, dass der Unternehmer seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen in den Vertragsabschluss einbeziehen will.  In der Regel wird dies dadurch gelöst, dass man den Kunden auf dem Bestellformular einen Link auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereit stellt, versehen mit einem leeren Kontrollkästchen, das der Kunde anklicken muss, um den Bestellvorgang abschließen zu können. 

Die Geschäftsbeziehung zwischen Unternehmen und Verbraucher bedarf auch übers Internet einer soliden Vertragsgrundlage, die sich mit Hilfe Allgemeiner Geschäftsbedingungen einfach und rechtssicher regeln lässt. Gerade Betreiber eines Online-Shops brauchen eindeutige Regelungen für den Handel mit den Kunden. Die Besonderheiten des elektronischen Handels im Internet und die speziellen gesetzlichen Anforderungen müssen berücksichtigt werden. Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, greift man am besten von Anfang an auf professionelle Vorlagen, idealerweise auf spezifische Allgemeine Geschäftsbedingungen für einen Online-Shop.

 

6. Datenschutzerklärung

Datenschutz ist wichtig und wird vom Gesetzgeber immer detailierter geregelt. Der Umgang mit kundenbezogenen Daten ist sensibel und sollte dementsprechend sorgfältig betrieben werden. Seit 01.03.2008 ist jeder Betreiber einer Website verpflichtet, den Besuchern eine Datenschutzerklärung zu präsentieren, die ebenso wie die Anbieterkennzeichnung

  • leicht erkennbar,
  • unmittelbar erreichbar und
  • ständig verfügbar

ist. In der Datenschutzerklärung müssen die Nutzer über

  • Art,
  • Umfang und
  • Zweck

der Erhebung personenbezogener Daten sowie über deren Verarbeitung

  • in allgemein verständlicher Form
  • zu Beginn des Nutzungsvorgangs

unterrichtet werden. Bei Missachtung des Datenschutz zugunsten der Verbraucher drohen bis zu 50.000 Euro Bußgeld. Ein Muster einer Datenschutzerklärung kann man sich bei Lübeck Online kostenlos besorgen.





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