Künstlersozialversicherung. Was ist das?

Die Künstlersozialkasse wurde zum 01.01.1983 durch das Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) ins Leben gerufen. Mit dem KSVG wurde eine Lücke im damaligen sozialen Sicherungssystem geschlossen, indem auch selbständige Künstler und Publizisten eine soziale Absicherung im Krankheitsfall und im Alter erhielten.

Ursprünglich erfolgte die Finanzierung der Künstlersozialversicherung in erster Linie durch die Unternehmen der Kulturwirtschaft und Kultureinrichtungen.

Nach einer Klage vieler Verleger, Galeristen und Tonträgerhersteller beim Bundesverfassungsgericht hat dieses in seinem Urteil vom 08.04.1987 festgestellt, dass das KSVG verfassungskonform und die Zahlungspflicht der Verwerter künstlerischer und publizistischer Leistungen mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Gleichzeitig gab es die Auflage an den Gesetzgeber, den Kreis der abgabepflichtigen Verwerter zu erweitern.

Die Änderung des KSVG erfolgte im Jahr 1987 dahingehend, dass nunmehr auch Unternehmen in das System der Künstlersozialversicherung einbezogen werden, die zum Zwecke der Eigenwerbung Aufträge an selbstständige Künstler und Publizisten vergeben.

In 1989 wurde das KSVG nochmals erweitert mit dem Ziel, auch solche Unternehmen in das System der Künstlersozialversicherung einzubeziehen, die mehr als gelegentlich künstlerische oder publizistische Leistungen in Anspruch nehmen.

Damit waren alle Verwertungsunternehmen in dem Finanzierungs- System der Künstlersozialversicherung erfasst, die regelmäßig Aufträge an selbstständige Künstler und Publizisten erteilen.



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