Künstlersozialversicherung für selbständige Künstler
Mit Hilfe der Künstlersozialversicherung in der Künstlersozialkasse wird die soziale Absicherung selbständiger Künstler und Publizisten gewährleistet. Hier gibt es die wichtigsten Antworten auf Fragen zu den Voraussetzungen der Künstlersozialversicherung, zum Prüfungsverfahren, zum Umfang der Leistungen, zu den Kosten und vieles mehr.
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Künstlersozialversicherung. Was ist das?
Die Künstlersozialkasse wurde zum 01.01.1983 durch das Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) ins Leben gerufen. Mit dem KSVG wurde eine Lücke im damaligen sozialen Sicherungssystem geschlossen, indem auch selbständige Künstler und Publizisten eine soziale Absicherung im Krankheitsfall und im Alter erhielten.
Die Künstlersozialabgabe
Durch die Künstlersozialabgabe wird die soziale Sicherung selbständiger Künstler und Publizisten im Rahmen der Künstlersozialversicherung finanziert.
Künstlersozialabgabe. Selbständige Künstler und Publizisten.
Mit der Beauftragung selbstständiger Künstler und Publizisten entsteht eine Pflicht zur Zahlung einer zusätzlichen Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse, unabhängig davon, ob der beauftragte Künstler dort versichert ist oder nicht.
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Abgabepflichtige Verwerter
Die Künstlersozialabgabe betrifft abgabepflichtige Verwerter i.S.d. Künstlersozialversicherung. Das sind vor allem Unternehmen, die künstlerische oder publizistische Werke oder Leistungen verwerten.

