Grundsätze der Berufsausübung

Die Tätigkeit der Freiberufler ist geprägt von allgemeinen Grundsätzen der Berufsausübung, die je nach Art der Freiberufler ihre Besonderheiten haben. Alle Freiberufler haben jedoch gemeinsam, dass sie ihren Beruf unabhängig, eigenverantwortlich und gewissenhaft auszuüben haben. In der Regel werden Freiberufler auch zur besonderer Verschwiegenheit verpflichtet. Diese Grundsätze der Berufsausübung werden in besonderen gesetzlichen Regelungen normiert und im einzelnen definiert.

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Der Umfang der gesetzlich geforderten Angaben in einer Rechnung wurde durch den Gesetzgeber zuletzt immer mehr ausgeweitet. Nachfolgend finden Sie eine kostenlose Musterrechnung für erbrachte Dienstleistungen mit allen gesetzlich geforderten Pflichtangaben.