Gewerbesteuerfreiheit der Freiberufler

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 15.01.2008 entschieden, dass es mit dem Gleichheitssatz des Art. 3 GG vereinbar ist, dass Freiberufler, andere Selbständigen sowie Land- und Forstwirte gewerbesteuerfrei bleiben.

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Bestimmung der Einkunftsart bei Künstlern

Die richtige Zuordnung der Einkünfte der Künstler ist oft nicht ohne weiteres möglich. In der Regel geht es dabei um die Entscheidung, ob der Künstler Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit oder aus nichtselbständiger Tätigkeit erzielt.

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Einnahme-Überschußrechnung

Die Einnahme-Überschußrechnung ist eine vereinfachte Methode zur Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns, die insbesondere für Freiberufler und Selbständige nach § 18 EStG, aber auch für Inhaber kleiner Gewerbebetriebe zur Verfügung steht.

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