Freiberufler: Erklärung von Begriffen

Gerade im Bereich der Freiberufler gibt es jede Menge Missverständnisse, Gerüchte, Irrtümer und Durcheinander. An dieser Stelle daher eine Klärung der Begriffe: Freiberufler, Selbständiger, freier Mitarbeiter, freiberuflicher Mitarbeiter, Freelancer und Subunternehmer.

Die richtige Einordnung der eigenen Tätigkeit ist bedeutend für viele nachfolgende Entscheidungen, gerade im arbeits-, steuer- und wirtschaftsrechtlichen Bereich. Viele Existenzgründer bringen die unzähligen Begriffe immer wieder durcheinander und treffen daher oft falsche Entscheidungen.

Inhalt:

1. Wer ist Freiberufler?
2. Wer ist Selbständiger?
3. Wer ist freier Mitarbeiter?
4. Wer ist freiberuflicher Mitarbeiter?
5. Wer ist Freelancer?
6. Wer ist Subunternehmer?

 

1. Wer ist also Freiberufler?

Achtung, öffnet in einem neuen Fenster.
Da es eine abschließende Aufzählung für freie Berufe nicht gibt, herrscht immer wieder Unklarheit über diese Bezeichnung und wer dazu zählt. Anhaltspunkte zur Einordnung der Tätigkeit liefert zunächst § 18 EStG, der zwischen folgenden Berufen unterscheidet:

  • Katalogberufe,
  • katalogähnliche Berufen und
  • Tätigkeitsberufe.

Personen, die die dort genannten Berufe bzw. solche Berufe ausüben, die ähnlich sind wie die genannten Katalogberufe, gelten als Freiberufler. Ebenso solche Personen, die eine Tätigkeit ausüben, die mit den Tätigkeiten eines Katalogberuf vergleichbar sind. Welche Berufe im einzelnen unter Katalogberufe einzuordnen sind, zu den katalogähnlichen Berufen oder zu den Tätigkeitsberufen zählt, liefert der Beitrag "Wer ist Freiberufler".

Beispiel: Arzt

Ein Arzt ist Freiberufler im Sinne des § 18 EStG, da der Beruf als Katalogberuf dort genannt ist. Dessen ungeachtet kann ein Arzt Selbständiger, freier Mitarbeiter oder Angestellter sein.

Achtung vor folgenden Irrtümern:

  • Nicht jeder Freiberufler ist Selbständiger.
  • Nicht jeder freier Mitarbeiter ist Freiberufler.

 

2. Wer ist Selbständiger?

Eine selbständige Tätigkeit zeichnet sich dadurch aus, dass man über die eigene Arbeitszeit, die Art und Weise der Tätigkeit und somit über die eigene Arbeitskraft grundsätzlich frei entscheiden kann. Der selbständige Freiberufler oder Unternehmer arbeitet auf eigenen Namen und auf eigene Rechnung und trägt das wirtschaftliche Risiko seiner Tätigkeit. Überall dort, wo diese Merkmale nicht klar ersichtlich sind, wird das Thema der Scheinselbständigkeit aktuell. Selbständige gibt es beim Freiberufler und beim gewerblichen Einzelunternehmer. Selbständigkeit ist sozusagen ein Oberbegriff mit den Untergruppen

  • selbständige Freiberufler und
  • selbständige gewerbliche Einzelunternehmer.

Ob jemand wirklich selbständig tätig ist, sei es als Freiberufler oder als gewerblicher Einzelunternehmer, ist anhand einer Checkliste zur Prüfung der Scheinselbständigkeit zu beurteilen.

Achtung vor folgenden Irrtümern:

  • Nicht jeder Selbständige ist Freiberufler.
  • Nicht jeder freie Mitarbeiter ist Selbständiger.

 

3. Wer ist freier Mitarbeiter?

Der Begriff „freier Mitarbeiter“ hat an erster Stelle arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Bedeutung und ist strikt von dem Begriff "Freiberufler" zu trennen. Ein Freiberufler, z.B. ein Arzt, Rechtsanwalt oder Steuerberater, kann

  • Selbstständiger,
  • freier Mitarbeiter oder
  • Angestellter

sein. An seinem Status als Freiberufler ändert sich dadurch nichts.

Mit dem Begriff Freier Mitarbeiter ist an erster Stelle das Problem der Scheinselbständigkeit verbunden. Nur vertragliche die Bezeichnung als Freier Mitarbeiter entscheidet noch nicht darüber, ob nach sozialversicherungsrechtlichen Kriterien die Annahme einer selbständigen Tätigkeit gerechtfertigt ist oder nicht. Diese Beurteilung muss im Wege einer Gesamtbetrachtung zum Zwecke der Statusfeststellung erfolgen. Freie Mitarbeiter gibt es sowohl im freiberuflichen als auch im gewerblichen Bereich. Ein Freier-Mitarbeiter-Vertrag bedarf daher einiger besonderer Regelungen, damit am Ende auch das gewünschte Ergebnis dabei herauskommt.

Beispiel:

Ein angestellter Rechtsanwalt erhält das Angebot seines Arbeitgeber, zukünftig als freier Mitarbeiter in der Kanzlei zu arbeiten. Im übrigen ändert sich nichts. Alleine die Änderung der Bezeichnung seines Status ändert nichts daran, dass er Angestellter der Kanzlei bleibt, mit allen Rechten und Pflichten eines Angestellten.

Achtung vor folgenden Irrtümern:

  • Nicht jede freie Mitarbeit ist eine freiberufliche Tätigkeit.
  • Nicht jede freie Mitarbeit ist eine selbständige Tätigkeit.
 

4. Wer ist freiberuflicher Mitarbeiter?

Dieser Begriff ist im rechtlichen Sinn unbedeutend, da er nur im umgangssprachlichen Sinne gebraucht wird. Meist wird dabei auch nicht unterschieden, ob es sich um einen Freiberufler oder um einen freien Mitarbeiter handelt.

 

5. Wer ist Freelancer?

Freelancer sind frei übersetzt "Freie Mitarbeiter". Der Begriff des Freelancer hat sich vor allem in den kreativen Bereichen IT und Software, Multimedia und Werbung, Kunst und Musik durchgesetzt. Freelancer arbeiten in der Regel projektbezogen und stellen ihr Wissen und Können einem bestimmten Projekt auf bestimmte Zeit zur Verfügung. Freelancer gibt es im freiberuflichen und im gewerblichen Bereich. Entsprechende Projekte werden auf sog. Freelancer- Börsen angeboten.

 

Achtung vor folgenden Irrtümern:

  • Nicht jeder Freelancer ist Selbständiger.
  • Nicht jeder Freelancer ist Freiberufler.

 

6. Wer ist Subunternehmer?

Subunternehmer sind sozusagen selbständige Unternehmer, die für andere Unternehmen (Auftraggeber) einzelne Aufträge ausführen. Subunternehmer gibt es sowohl im freiberuflichen als auch im gewerblichen Bereich.





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