Definition Selbständige Tätigkeit

Eine gesetzliche Definition der freien Berufe ist leider nicht zu finden. Stattdessen werden in § 18 EStG die dazugehörigen Tätigkeiten aufgeführt, die als selbständige Tätigkeit in Betracht kommen. 

Eine selbständige Tätigkeit erfordert grundsätzlich 4 positive Merkmale:

1. Selbständigkeit
2. Nachhaltigkeit
3. Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr
4. Gewinnerzielungsabsicht

 

1. Selbständigkeit

Dabei gilt vereinfacht, dass nur derjenige selbständig ist, wer den Weisungen eines Dritten nicht zur Folgeleistung verpflichtet ist und auf eigene Rechnung und Verantwortung arbeitet.

Dagegen bedeutet nichtselbständig, das man seine Arbeitskraft einem Dienstherrn schuldet, d.h. unter der Leitung eines Arbeitgebers steht oder im geschäftlichen Organismus des Arbeitgebers dessen Weisungen folgen muss, § 1 Abs. 2 LStDV. Nichtselbständige Angestellte können parallel eine selbständige freiberufliche Nebentätigkeit ausüben, z.B. die Gutachtertätigkeit eines angestellten Arztes oder die Erfindertätigkeit eines Hochschullehrers.

 

2. Nachhaltigkeit

Die selbständige Tätigkeit muss von einer Gewinnabsicht getragen und auf ständige Wiederholung ausgerichtet sein.

 

3. Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr

Ferner muss sich die selbständige Tätigkeit in Form einer Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr nach außen zeigen. Dies ist dann der Fall, wenn der Selbständige sein Leistungsangebot am Markt gegen Entgelt und für Dritte erkennbar anbietet.

 

4. Gewinnerzielungsabsicht

Im Rahmen dieses Merkmals geht es um die Abgrenzung der selbständigen Tätigkeit von der reinen Liebhaberei, die nicht auf die Erzielung eines Einnahmenüberschuss gerichtet ist.


Flattr this

Das könnte auch von Interesse sein:



Weitere Artikel zum Thema finden Sie hier:

Banner