Die richtige Krankenversicherung für Selbständige
Mit der Existenzgründung und dem Einstieg in die hauptberufliche Selbstständigkeit muss sich der Freiberufler oder Unternehmer um seine Krankenversicherung selbst kümmern. In der Regel endet die gesetzliche Krankenversicherungspflicht und es besteht die Möglichkeit zum Wechsel in die private Krankenversicherung. Neben selbstständigen Unternehmern wird es auch Angehörigen der freien Berufe ermöglicht, eine private Krankenversicherung abzuschließen. Für Künstler und Publizisten wurde das System der Künstlersozialversicherung geschaffen.
Inhalt:
1. Gesetzliche Krankenversicherungspflicht2. Wechsel in Private Krankenversicherung
3. Kostenloser PKV-Vergleich für Existenzgründer und Selbständige
1. Gesetzliche Krankenversicherungspflicht
Wer vor Existenzgründung als Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig beschäftigt war, kann grundsätzlich zwischen einer privaten Krankenversicherung und einer freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung wählen, wenn die erforderliche Vorversicherungszeit erfüllt ist. Davon ausgenommen sind Künstler und Publizisten, die der Pflichtversicherung in der Künstlersozialversicherung unterliegen.
In jedem Fall muss die Existenzgründung und die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit der gesetzlichen Krankenversicherung gemeldet werden, die dann überprüft, ob es sich um eine hauptberufliche Selbständigkeit handelt. Die Prüfungskriterien sind in erster Linie der zeitliche Umfang und die voraussichtliche Höhe der Einnahmen aus der selbständigen Tätigkeit. Erfüllt der Existenzgründer die notwendigen Voraussetzungen, besteht also die Möglichkeit zur „freiwilligen“ Weiterversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Ein Wechsel in die private Krankenversicherung kann dementsprechend auch noch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass es in der privaten Krankenversicherung - im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenkasse - keinen „Annahmezwang“ durch die Versicherungsgesellschaft gibt. Vielmehr entscheidet die private Krankenversicherung über die Aufnahme eines neuen Mitglieds erst nach genauer Risikoprüfung und bekanntlich steigt das Risiko einer Krankheit mit zunehmendem Alter.
Für die meisten Existenzgründer bietet eine private Krankenversicherung von Anfang an deutliche Vorteile gegenüber der freiwilligen Krankenversicherung, da sich die Beiträge nach dem Eintrittsalter und nicht nach dem Einkommen richten. Hiervon werden insbesondere junge Existenzgründer begünstigt, da die private Krankenversicherung trotz besserer Leistungen in der Regel günstiger ist als die gesetzlichen Krankenkassen.
Für Selbständige ohne Krankenversicherung - zuletzt privat krankenversichert bzw. der privaten Krankenversicherung zuzuordnen - besteht die Möglichkeit der privaten Krankenversicherung in einem Basistarif. Der Basistarif wurde vor allem für solche Selbständige eingeführt, die zuletzt Mitglied einer privaten Krankenversicherung waren oder der privaten Krankenversicherung zuzuordnen sind. Für die Versicherungen besteht eine Aufnahmepflicht. Ein Risikozuschlag oder Leistungsausschluß ist gesetzlich nicht erlaubt und der Beitrag darf den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung nicht überschreiten.
2. Wechsel in Private Krankenversicherung
Bei einem Wechsel in die private Krankenversicherung sollte eine Abwägung der damit verbundenen Vor- und Nachteile erfolgen. Nach einem Wechsel in die private Krankenversicherung besteht kaum noch eine Möglichkeit zur Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung. Folgende Fragen sind bei den Überlegungen zum Wechsel in die private Krankenversicherung von Relevanz:
- Höhe des Einkommens zu Beginn der Selbständigkeit
- Weitere Entwicklung des Einkommens aus der Selbständigkeit
- Zukünftige Rechtsform des Unternehmens
- Gründung einer Familie, ggf. mit Kindern
- Gesundheitszustand und Vorerkrankungen
Die Einbahnstrasse von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung ist vor allem im Fall einer Familiengründung zu beachten, da es eine Familienmitversicherung in der privaten Krankenversicherung nicht gibt. Demgegenüber besteht in der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich Beitragsfreiheit für den Ehegatten und die Kinder, soweit bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.
Der Wechsel in die private Krankenversicherung ist in der Regel mit einem deutlich erweiterten Leistungskatalog verbunden, wobei der Umfang der Versicherungsleistungen auch vom gewählten Tarif abhängig ist. Die meisten Krankenversicherungen bieten Tarife mit
- Grundschutz,
- Standardschutz und
- Komfortschutz
an. Der Katalog der Versicherungsleistungen lässt sich sehr individuell an die persönlichen Verhältnisse anpassen. Die Höhe der Beiträge ist abhängig vom gewählten Tarif, vom Eintrittsalter und dem Gesundheitszustand des Existenzgründers sowie von dessen Geschlecht. Frauen zahlen regelmäßig etwas mehr als Männer. Davon abgesehen gibt es auch erhebliche Unterschiede zwischen den einzelnen Krankenversicherungen.
Bei bestimmten Vorerkrankungen wird der Versicherungsantrag eines Selbstständigen in der privaten Krankenversicherung jedoch nur in Verbindung mit
- einem Leistungsausschluss bei bestimmten Risiken oder
- mit einem Risikozuschlag
angenommen. In Einzelfällen wird der Versicherungsantrag sogar ganz abgelehnt, wenn sich aus der Krankengeschichte des Existenzgründers Vorerkrankungen aus den letzten 5 bis 10 Jahren ergeben, die für die Krankenversicherung ein erhebliches Kostenrisiko mitbringen.
3. Kostenloser PKV-Vergleich für Existenzgründer und Selbständige
Angesichts erheblicher Unterschiede zwischen den vorhandenen privaten Krankenversicherungen ist es äußerst wichtig, im Vorfeld mehrere Anbieter einer privaten Krankenversicherung über einen unabhängigen Versicherungsexperten miteinander zu vergleichen. Hierdurch lassen sich bereits im Vorfeld etwaige Hindernisse und Unklarheiten, z.B. ein Leistungsausschluss oder ein Risikozuschlag, verhindern.
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