Haftpflicht und Betriebshaftpflicht

Eine betriebliche und private Haftpflichtversicherung gehört zur unverzichtbaren Grundausstattung eines Unternehmers, egal in welcher Branche, in welcher Größe und in welcher Rechtsform. Bei fahrlässiger Verursachung von Personen- oder Sachschäden können existenzbedrohende Schadenssummen entstehen, durch die eine wirtschaftliche Existenz des Unternehmers von heute auf morgen vernichtet werden kann.

Mit Errichtung eines Unternehmens eröffnen Sie in der Regel bereits eine "Gefahrenstelle", für deren Sicherung Sie in allen Belangen und Richtungen verantwortlich sind. Ein Schaden kann auch schon dadurch entstehen, dass Sie diese "Gefahrenstelle" nicht ordnungsgemäß gesichert haben, also bestimmte Sicherungsmaßnahmen unterlassen haben. In jedem Fall tragen Sie die Verkehrssicherungspflicht und müssen eingetretene Schäden voll ersetzen, wenn Ihnen die Vernachlässigung einzelner Sicherungsmaßnahmen nachgewiesen werden kann. Kurz gesagt: Vor dem Auge des Richters sind Sie nicht in der Lage, einen Betrieb so einzurichten, dass er sämtlichen Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht gerecht wird. Geschieht ein Unfall, haftet der Unternehmer in der Regel (mit).

Die Haftpflichtversicherung tritt für den Verursacher eines Schadens ein, wenn durch fahrlässiges Verhalten des Unternehmers oder seiner Angestellten Dritte geschädigt werden, sei es durch aktives Tun oder durch Unterlassen.

Im Rahmen der Haftpflichtversicherung ist zu unterscheiden zwischen:

  • Vermögensschadenhaftpflicht und Berufshaftpflicht
  • Umwelthaftpflicht
  • Produkthaftpflicht
  • Kfz-Haftpflicht

Wie bei jeder anderen Versicherung gilt auch bei der Haftpflichtversicherung, insbesondere bei der Betriebshaftpflicht- und Kfz Versicherung, dass ein Versicherungsvertrag erst nach einem sorgfältigen Versicherungsvergleich abgeschlossen werden sollte. Im Rahmen der Sachversicherungen bietet FinanceScout24 z.B. auch einen Kfz Versicherungsvergleich an.





Weitere Artikel zum Thema finden Sie hier: