Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen
Unternehmer mit Lieferungen innerhalb der Europäischen Union benötigen eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (= USt-IdNr), um Waren steuerfrei in ein anderes EU-Mitgliedstaat zu liefern, § 27a UStG. Die Beantragung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer empfiehlt sich aber auch ohne innergemeinschaftliche Lieferungen und Erwerbe für die Angabe auf den Rechnungen.
Inhalt:
1. Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer2. Antragsberechtigte Unternehmer
3. Voraussetzung für Erteilung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
4. Antrag beim Bundeszentralamt für Steuern
1. Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Seit dem 01.01.2004 müssen Unternehmer auf ihren Rechnungen die persönliche Steuernummer oder alternativ die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angeben. Um einen Missbrauch durch Dritte mit der persönlichen Steuernummer auszuschließen, empfiehlt sich daher die Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer auf den Rechnungen.
2. Antragsberechtigte Unternehmer
Antragsberechtigt sind alle Unternehmer, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind. Ferner sind auch die Personen antragsberechtigt, die eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer für innergemeinschaftliche Lieferungen oder Erwerbe innerhalb der Europäischen Union benötigen, insbesondere
- Unternehmer mit umsatzsteuerfreien Umsätzen, z.B. Ärzte;
- Kleinunternehmer gem. § 19 Abs. 1 UStG;
- Juristische Personen;
- Land- und Forstwirte mit Durchschnittsbesteuerung gem. § 24 Abs. 1 bis 3 UStG
3. Voraussetzung für Erteilung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Voraussetzung für die Erteilung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist, dass der Antragsteller bei einem deutschen Finanzamt erfasst und umsatzsteuerlich geführt wird. Unternehmer mit steuerfreien Umsätzen, Kleinunternehmer und Land- und Forstwirte müssen sich daher zunächst zur umsatzsteuerlichen Erfassung an ihr zuständiges Finanzamt wenden.
4. Antrag beim Bundeszentralamt für Steuern
Der Antrag auf Erteilung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist in einfacher schriftlicher Form beim
Bundeszentralamt für Steuern
Außenstelle Saarlouis
Ahornweg 1-3
66740 Saarlouis
einzureichen.
Im Antrag zur Umsatzsteuer-Identifikationsnummer sind folgende Daten anzugeben:
- Name und Anschrift des Antragstellers;
- Finanzamt, das für die Umsatzbesteuerung zuständig ist;
- Bisherige umsatzsteuerliche Steuernummer beim Finanzamt.
Der Antrag auf Erteilung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist beim Bundeszentralamt für Steuern auch online möglich. Die Bekanntgabe erfolgt jedoch ausschließlich auf dem Postweg an die Anschrift des jeweils betroffenen Unternehmers.
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