Unterschiede bei der Unternehmensbesteuerung

Bei der Rechtsformwahl ist zu beachten, dass es im Unternehmensteuerrecht zwei große Gruppen gibt, die sich bei der Unternehmensbesteuerung deutlich unterscheiden. Auf der einen Seite stehen Kapitalgesellschaften (AG, GmbH), auf der anderen Personengesellschaften (EU, GbR, OHG und KG).

Beide Gruppen unterscheiden sich im Rahmen der Besteuerung des Unternehmens und der Gesellschafter sehr deutlich. Es ergeben sich Unterschiede zwischen den Rechtsformen vor allem bei 

  • der Verrechnung von Verlusten mit anderen Einkünften,
  • der Besteuerung der Vergütung der Gesellschafter im Falle deren Mitarbeit im Unternehmen, 
  • der Besteuerung von Gewinnen oder Verlusten aus der Veräußerung von Beteiligungen am Unternehmen,
  • der Behandlung von steuerfreien Gewinnen aus dem Ausland,
  • den Möglichkeiten der Umstrukturierung und
  • der Möglichkeit zur steuerneutralen Übertragung von Wirtschaftsgütern.




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