Förderfähige Maßnahmen

Die Fortbildungsveranstaltung ist förderfähig, wenn sie eine abgeschlossene berufliche Ausbildung in einem nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) anerkannten Beruf voraussetzt und gezielt auf eine öffentlich- rechtliche Fortbildungsprüfung vorbereitet.

 

Dazu gehören Kurse und Lehrgänge, auf Fortbildungsabschlüsse vorbereiten, die auf folgenden gesetzlichen Grundlagen beruhen:

 

1. §§ 53, 54 BBiG

Hierzu gehören insbesondere folgende Abschlüsse:

  • Bankfachwirt,
  • Betriebswirt,
  • Elektrotechniker,
  • Industriemeister,
  • Fachkaufmann,
  • Restaurator,
  • Werbefachwirt,
  • Fachagrarwirt,
  • Industriefachwirt,
  • Wirtschaftsinformatiker,
  • Geprüfter Industriemeister,
  • Polier,
  • Tierpflegemeister,
  • Informationsorganisator,
  • Anwendungsprogrammierer,
  • Mathematisch Technischer Assistent,
  • Software- Entwickler,
  • Milchwirtschaftlicher Labormeister,
  • Meister der städtischen Hauswirtschaft.

2. § 45 HwO

Hierzu gehören insbesondere folgende Abschlüsse:

  • Bäckermeister,
  • Klempnermeister, 
  • Zahntechnikermeister,
  • Zweiradmechanikermeister.

 

3. § 51a HwO

Hierzu gehören insbesondere folgende Abschlüsse:

  • Fotografenmeister,
  • Schuhmachermeister. 

 

4. § 119 HwO

Hierzu gehören insbesondere folgende Abschlüsse:

  • Werbermeister,
  • Feinoptikermeister.

 

5. § 142 Seemannsgesetz

Hierzu gehören insbesondere folgende Abschlüsse:
  • Schiffsbetriebsmeister

 

6. Landesrechtliche Fortbildungsregelungen für Berufe im Gesundheitswesen sowie im Bereich der sozialpflegerischen und sozialpädagogischen Berufe

Hierzu gehören insbesondere folgende Abschlüsse:

  • Fachkrankenpfleger,
  • Fachkinderkrankenpfleger,
  • Krankenpflege- Lehrkräfte.




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