Meister BAFÖG im Überblick

Die Rechtsgrundlage für das Meister BAFÖG befindet sich im Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), das gemeinsam vom Bund und den Ländern finanziert und zum 01.01.2002 in Kraft getreten ist. Das Meister BAFÖG gewährt einen Anspruch auf staatliche Förderung einer beruflichen Qualifizierung durch Fortbildung, insbes. Meisterkurse und andere Veranstaltungen, die auf einen vergleichbaren Abschluss vorbereiten. Das Meister BAFÖG unterstützt somit die Erweiterung und den Ausbau beruflicher Qualifizierung.

Inhalt:

1. Aufgabe des Meister BAFÖG
2. Wer bekommt Meister Bafög?
3. Förderfähige Maßnahmen mittels Meister Bafög
4. Förderungsart, Höhe und Dauer des Meister Bafög

 

1. Aufgabe des Meister BAFÖG

Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz verfolgt vor allem die finanzielle Unterstützung potentieller Existenzgründer, nach erfolgreichem Abschluss einer beruflichen Fortbildung oder weitergehenden Qualifizierung den Schritt in die Selbständigkeit zu wagen. Das Meister BAFÖG ist ein umfassendes Instrument der staatlichen finanziellen Förderung, das grundsätzlich in allen Berufsbereichen zur Anwendung kommt, unabhängig von der Art und Weise der Fortbildung, sei eine 

  • Fortbildung in Vollzeit,
  • Fortbildung in Teilzeit,
  • schulische Fortbildung,
  • außerschulische Fortbildung,
  • mediengestützte Fortbildung oder
  • Fernunterricht.

2.  Wer bekommt Meister Bafög?

Die Förderung durch das Meister BAFÖG ist am bestimmte persönliche, qualitative und zeitliche Anforderungen geknüpft. Handwerker und andere Fachkräfte erhalten die Förderung durch das Meister BAFÖG, wenn sie sich durch einen der folgenden Fortbildungsabschlüsse oder durch einen vergleichbaren Abschluss qualifizieren wollen:

  • Handwerks- oder Industriemeistern,
  • Technikern,
  • Fachkaufleute,
  • Fachkrankenpfleger,
  • Betriebsinformatiker,
  • Programmierer,
  • Betriebswirt.

Voraussetzung ist jedoch, dass bereits eine nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) anerkannte, abgeschlossene Erstausbildung oder ein vergleichbarer Berufsabschluss vorhanden ist. Demgegenüber darf noch keine berufliche Qualifikation vorliegen, die dem angestrebten Fortbildungsabschluss gleichwertig ist.

Förderberechtigt sind

  • Deutsche,
  • Ausländer und Ausländerinnen aus Mitgliedstaaten der EU und
  • sonstige Ausländer und Ausländerinnen, die bereits seit 3 Jahren rechtmäßig in Deutschland leben.

 

3. Förderfähige Maßnahmen mittels Meister Bafög

Förderfähige Fortbildungsveranstaltungen müssen mindestens 400 Unterrichtstunden umfassen und die folgenden Bedingungen erfüllen:

a) Abgeschlossene Erstausbildung

Der angestrebte Fortbildungsabschluss muss eine abgeschlossene berufliche Ausbildung in einem nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) anerkannten Beruf voraussetzen.

b) Vorbereitung auf öffentlich- rechtliche Fortbildungsprüfung

Die Fortbildungsmaßnahme muss gezielt auf eine öffentlich- rechtliche Fortbildungsprüfung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) vorbereiten, die nach der Qualifikation über dem Nivau einer 

  • Facharbeiter- Prüfung,
  • Gesellen- Prüfung,
  • Gehilfen- Prüfung oder
  • einem Berufsfachschulabschluss

liegen. Dazu gehören Kurse und Lehrgänge, die auf folgende Fortbildungsabschlüsse vorbereiten.

 

4. Förderungsart, Höhe und Dauer des Meister Bafög

a) Monatlicher Unterhaltsbeitrag bei Lehrgängen in Vollzeit

Teilnehmer an Lehrgängen in Vollzeit erhalten eine staatliche Unterstützung zum monatlichen Unterhalt bis zu folgender Höhe:

    als Zuschuss
 als Darlehen
614 €
 für Alleinstehende ohne Kind
 202 €
 412 €
793 €
 für Alleinstehende mit 1 Kind
 202 €
 591 €
829 €
 für Verheiratete ohne Kind
  202 €
 627 €
1.008 €
 für Verheiratete mit 1 Kind
 202 €
  806 €
1.187 €
 für Verheiratete mit 2 Kindern
 202 €
 985 €

Für jedes weitere Kind erhöht sich der Darlehensanteil um 179 €. Alleinerziehende können darüber hinaus einen monatlichen Zuschuss zu den notwendigen Kosten der Kinderbetreuung in Höhe von 113 € beantragen. 

Auf den Unterhaltsbeitrag wird jedoch eine Anrechnung von Einkommen und Vermögen des Empfängers vorgenommen. 

b) Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren

Bei Fortbildungsmaßnahmen in Vollzeit oder Teilzeit wird die Förderung einkommens- und vermögensunabhängig ausgezahlt, höchstens jedoch 10.226 €. Die Förderung besteht aus einem Zuschuss in Höhe von 30,5%, im übrigen aus einem zinsgünstigen Bankdarlehen.

c) Finanzierung der Meisterarbeit oder der vergleichbaren Prüfungsarbeit

Die notwendigen Kosten für die Anfertigung einer Meisterarbeit oder einer vergleichbaren Prüfungsarbeit werden bis zur Hälfte, höchstens jedoch bis zu einer Höhe von 1.534 € im Rahmen eines zinsgünstigen Bankdarlehens gefördert. 

d) Dauer der Förderung

Die Dauer der Förderung richtet sich grundsätzlich nach der Dauer der Fortbildungsmaßnahme. Die Förderungshöchstdauer beträgt jedoch höchstens 

  • 24 Monate bei Vollzeitmaßnahmen,
  • 48 Monate bei Teilzeitmaßnahmen.

Es besteht die Möglichkeit zur Verlängerung um maximal 12 Monate. 


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