ERP Kapital für Wachstum
Das Förderprogramm ERP Kapital für Wachstum bietet jungen Unternehmen Nachrangkapital für weiteres Wachstum. Beinhaltet ist ein Nachrang- Darlehen, das die Eigenkapitalbasis stärken soll.
Wer wird im Programm ERP-Kapital für Wachstum gefördert?
- Firmeninhaber bzw. geschäftsführende Gesellschafter
Der Antragsteller muss fachlich und kaufmännisch qualifiziert sein und über eine ausreichende unternehmerische Entscheidungsfreiheit verfügen (mindestens 10 % Gesellschaftsanteil). - Freiberufler
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
Das Unternehmen muss sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden und die Kriterien der Europäischen Kommission für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erfüllen.
Personen aus Staaten außerhalb der Europäischen Union und der Freihandelszone (EFTA) sind antragsberechtigt, wenn eine Aufenthaltserlaubnis für eine selbstständige Tätigkeit vorliegt.
Das Programm ERP-Kapital für Wachstum ist für die Festigungsphase junger Unternehmen gedacht, deren Geschäftsaufnahme mehr als 2 aber höchstens 5 Jahre zurückliegt.
Wer wird nicht gefördert?
- Unternehmen in Schwierigkeiten, Sanierungsfälle
- Investoren in Landwirtschaft, Fischerei und Forstwirtschaft
- Investoren in Transportmittel des Verkehrssektors
Was wird finanziert?
Investitionen in Deutschland
- Grundstücke, Gebäude, Baunebenkosten
- Betriebs- und Geschäftsausstattung
- Warenlager
- Übernahme eines bestehenden Unternehmens oder Erwerb einer tätigen Beteiligung
Finanzierungsanteil
bis zu 40 % der förderfähigen Kosten, kofinanziert in mindestens gleicher Höhe durch die Hausbank
Höchstbetrag
500.000 Euro pro Vorhaben
Bitte achten Sie darauf, dass die Beihilfegrenzen nicht überschritten werden. Der Subventionswert-Rechner hilft Ihnen bei Ihrer Kalkulation.
Sicherheiten
für das Nachrangdarlehen: persönliche Haftung des Antragstellers
für die Kofinanzierung durch die Hausbank: bankübliche Sicherheiten; Bürgschaften von Bürgschaftsbanken sind hier nicht zulässig.
Haftungsfreistellung für die Bank
Die KfW Mittelstandsbank stellt die durchleitende Bank von der Haftung für das Nachrangdarlehen frei. Das Nachrangdarlehen haftet unbeschränkt und übernimmt damit eine Eigenkapitalfunktion.
Kombinationsmöglichkeiten
Die Kombination mit anderen Förderkrediten ist zulässig.
Zu beachten ist die "De-minimis-Verordnung" Nr. 1998/2006 der Europäischen Kommission vom 15. Dezember 2006, veröffentlicht im Amtsblatt L 379/5 vom 28.12.2006.
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