ERP Kapital für Gründung
Das Programm ERP Kapital für Gründung beinhaltet Nachrangkapital für Existenzgründer und junge Unternehmen, denen es oft an Eigenkapital mangelt.
Die Nachrangdarlehen stärken die Eigenkapitalbasis und ermöglichen so die Aufnahme von weiterem Fremdkapital, das zur Finanzierung der Gründungs- Investitionen zusätzlich benötigt wird.
Wer wird gefördert?
- Natürliche Personen mit Hauptwohnsitz in Deutschland oder in Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) und der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA)
- Personen aus anderen Staaten, wenn eine Aufenthaltserlaubnis für eine selbstständige Tätigkeit vorliegt
Die Kriterien der Europäischen Kommission für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) müssen erfüllt werden.
Für eine Existenzgründung darf das "ERP-Kapital für Gründung" nur einmal bewilligt werden. Für ein neues Vorhaben kann im Ausnahmefall ein zweites Mal ein Darlehen gewährt werden, wenn das frühere Darlehen in voller Höhe zurückgezahlt worden ist.
Für eine Festigungsinvestition muss dies nicht beachtet werden.
Wer wird nicht gefördert?
- Unternehmen in Schwierigkeiten, Sanierungsfälle
- Investoren in Landwirtschaft, Fischerei und Forstwirtschaft
- Investoren auf Sektoren mit Sonderbedingungen des EU-Beihilferechts
Was wird finanziert?
- Gründung eines Unternehmens oder einer freiberuflichen Existenz in Deutschland
- Festigungsmaßnahmen innerhalb von 2 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit
Förderfähige Investitionen sind
- Grundstücke, Gebäude, Baunebenkosten
- Betriebs- und Geschäftsausstattung
- Kaufpreis eines Unternehmens oder Geschäftsanteils
- Warenlager
- Markterschließung, z. B. Beratung, erstes Werbekonzept, Marktanalysen, Anbahnung von Geschäftskontakten, Ausbildung für Handelsvertreter, Messen
Finanzierungsanteil
Die eingesetzten Eigenmittel sollen 15 % der förderfähigen Investitionen (Bemessungsgrundlage (BG)) nicht unterschreiten (7,5 % in den neuen Ländern und Berlin). Sie können mit dem Programm ERP-Kapital für Gründung bis auf 40 % der förderfähigen Investitionskosten aufgestockt werden.
Besonderheit - Festigungsinvestitionen in den neuen Ländern und Berlin:
Die Eigenmittel können bis auf 75 % der Investitionssumme aufgestockt werden, wenn erst damit eine angemessene Basis an haftendem Kapital erreicht wird. Das Nachrangkapital darf jedoch nicht mehr als 40 % des Betriebsvermögens nach Abschluss der Festigungsinvestition betragen. Andere öffentliche Mittel müssen angerechnet werden.
Wie viel wird finanziert?
500.000 Euro insgesamt je Antragsteller
Achtung: Die Beihilfe- Grenzen dürfen nicht überschritten werden.
Erforderliche Sicherheiten?
Persönliche Haftung des Antragstellers, ggf. Mithaftung des Ehepartners
Haftungsfreistellung für die Bank
Haftungsfreistellung für die durchleitende Bank. Das Nachrangdarlehen haftet unbeschränkt und übernimmt damit eine Eigenkapitalfunktion.
Kombinationsmöglichkeiten
Die Kombination mit anderen Förderprogrammen ist im Rahmen der EU-Beihilfegrenzen zulässig.
Die "de minimis-Verordnung" Nr. 1998/2006 der Europäischen Kommission vom 15. Dezember 2006, veröffentlicht im Amtsblatt L 379/5 vom 28.12.2, ist zu beachten.
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