KfW Startgeld

Das KfW-Startgeld führt die früheren Programme Startgeld und Mikro-Darlehen zusammen und fördert Existenzgründer, Freiberufler und kleine Unternehmen, die weniger als drei Jahre am Markt tätig sind und nicht mehr als 50.000 Euro finanzieren müssen.

Wer wird gefördert?

  • Personen mit Hauptwohnsitz im Inland, die ein Unternehmen gründen bzw.
  • sich als Freiberufler selbständig machen wollen,
  • Freiberufler und kleine Gewerbeunternehmen, die weniger als drei Jahre am Markt tätig sind.

Wer wird nicht gefördert?

Unternehmen in Schwierigkeiten und Sanierungsfälle.

Was wird finanziert?

  • Alle Formen der Existenzgründung, sofern das Vorhaben einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lässt.
  • Nebenerwerb, der mittelfristig auf den Vollerwerb ausgerichtet ist.
  • Festigungsmaßnahmen innerhalb von 3 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit.

Mitfinanziert werden insbesondere:

  • Grundstücke, Gebäude und Baunebenkosten
  • Kauf von Maschinen, Anlagen und Einrichtungsgegenständen
  • Betriebs- und Geschäftsausstattung
  • Erstausstattung und betriebsnotwendige langfristige Aufstockung des Material-, Waren- oder Ersatzteillagers
  • Betriebsmittel (inklusive Wiederauffüllung des Warenlagers) bis maximal insgesamt 20.000 Euro

Die Umschuldung oder Nachfinanzierung bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben ist nicht möglich.

Wie viel wird finanziert?

Bis zu 100 % des erforderlichen Fremdkapitals, maximal 50.000 Euro. Der Investitionsbetrag kann über 50.000 Euro liegen, wenn der übersteigende Betrag mit eigenen Mitteln finanziert wird.

Erforderliche Sicherheiten?

Ob und in welchem Umfang Sicherheiten bestellt werden müssen, ist zwischen Antragsteller und Hausbank zu vereinbaren.

Haftungsfreistellung für die Bank

Die KfW Mittelstandsbank gewährt der Hausbank eine Haftungsfreistellung in Höhe von 80 %.

Kombinationsmöglichkeiten

Eine Kombination des Programms KfW-Startgeld mit anderen KfW- oder ERP-Programmen ist für den Antragsteller nicht möglich.





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