ERP Innovationsprogramm
Mit dem ERP-Innovationsprogramm werden sowohl Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen als auch die Markteinführung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen gefördert. Das Finanzierungspaket besteht aus einem klassischen Kredit und einem Nachrangdarlehen.
Wer wird gefördert?
Unternehmen, die mehr als 2 Jahren am Markt tätig sind und innovative Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen entwickeln oder eine Markteinführung planen
Programmteil 1: Forschungs- und Entwicklungs-Phase
- freiberuflich Tätige und Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter 125 Mio. Euro
- Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis 500 Mio. Euro, wenn die Innovation neu für Deutschland ist
Programmteil 2: Markteinführungsphase
- freiberuflich Tätige und Unternehmen, welche die Kriterien der EU für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erfüllen
Eine Förderung in der Markteinführungsphase kann unabhängig von einer Förderung in der Forschungs- und Entwicklungs-Phase erfolgen.
Was wird finanziert?
Programmteil 1: Forschungs- und Entwicklungs-Phase
- Dem Vorhaben zurechenbare Personaleinzelkosten, Gemeinkosten, Reise-, Material- und EDV-Kosten
- Einzelkosten für Forschungs- und Entwicklungs-Aufträge sowie für Beratungsleistungen und ähnliche Dienste
- Investitionskosten, die sich auf das Innovationsvorhaben beziehen
- Kosten zur Weiterentwicklung und Verbesserung der Innovation
- Maßnahmen zur Qualitätssicherung
Wichtig:
Die Forschungs- und Entwicklungs-Phase endet mit dem Abschluss der für die kommerzielle Nutzung notwendigen Entwicklungsarbeiten.
Programmteil 2: Markteinführungsphase
- Kosten für Unternehmensberatung
- Aus- und Fortbildung von Mitarbeitern
- Marktforschung Marktinformation mit Bezug auf das neue Produkt, Verfahren oder die Dienstleistung
- Investitionen in Bezug auf die Markteinführung, z. B. Maschinen, erstes Warenlager, Aufbau des Vertriebs
Wichtig:
Die Markteinführungsphase endet spätestens drei Jahre nach Beginn der kommerziellen Nutzung.
Finanzierungsanteil und Höchstbetrag
Programmteil 1: Forschungs- und Entwicklungs-Phase
- bis zu 100 % der förderfähigen Kosten, höchstens 5 Mio. Euro je Vorhaben
Programmteil 2: Markteinführungsphase
- bis zu 80 % in den neuen Ländern und Berlin, höchstens 2,5 Mio. Euro je Vorhaben
- bis zu 50 % in den alten Ländern, höchstens 1 Mio. Euro je Vorhaben
Der Kredit wird als Finanzierungspaket aus einer Fremdkapitaltranche und einer Nachrangtranche vergeben. Der Anteil der Nachrangtranche richtet sich nach dem Gruppenumsatz:
- bis 50 Mio. EUR: 60 %
- über 50 Mio. EUR : 50 %
Auf Wunsch ist auch eine reine Fremdkapitalfinanzierung möglich (also 0 % Nachrangtranche).
Erforderliche Sicherheiten?
Für die Nachrangtranche sind keine Sicherheiten zu stellen.
Die Fremdkapitaltranche ist banküblich zu besichern.
Nicht zugelassen sind
- Bürgschaften von Bürgschaftsbanken und
- Kontoguthaben (Tagesgeld, Festgeld, Termingeld)
Haftungsfreistellung
Die durchleitende Bank wird von der Haftung für die Nachrangtranche freigestellt. Die Bank tritt mit ihren Forderungen im Rang hinter die Forderungen aller gegenwärtigen und künftigen Fremdkapitalgeber zurück.
Kombinationsmöglichkeiten
Die Kombination mit anderen Förderprogrammen ist möglich, sofern die von der EU vorgegebene Förderhöchstgrenze nicht überschritten wird.
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