ERP Regional- Förderprogramm
Mit dem ERP Regional- Förderprogramm bietet die KfW günstige ERP-Mittel an für Investitionen in strukturschwachen Gebieten.
Wer wird gefördert?
- In- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
- freiberuflich Tätige
- Privatpersonen, die Gewerbeimmobilien vermieten oder verpachten
Das Unternehmen muss sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden und die Kriterien der EU-Kommission für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erfüllen.
Wer wird nicht gefördert
Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten werden nicht gefördert.
Was wird finanziert?
Investitionen in den strukturschwachen Gebieten (GA-Fördergebiete) der Gemeinschaftsaufgabe (GA) auf Basis der KMU-Freistellungsverordnung.
- Erwerb von Grundstücken und Gebäuden
- Baumaßnahmen
- Maschinen, Fahrzeuge und Einrichtungen
- Betriebs- und Geschäftsausstattung
- immaterielle Wirtschaftsgüter
- Kaufpreis für Firmenübernahmen
Außerdem können finanziert werden:
- immaterielle Investitionen für den Technologietransfer
- Management-Hilfen und Beratung
- einmalige Markterschließungskosten
Was wird nicht finanziert?
Betriebsbeihilfen (z. B. Liquiditätshilfen), Umschuldung bestehender Darlehen, Nachfinanzierung bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben
Finanzierungsanteil
Der Anteil der KfW-Finanzierung an den förderfähigen Investitionskosten richtet sich nach dem Investitionsort.
- bis zu 85 % in den neuen Bundesländern und Berlin
- bis zu 50 % in den alten Bundesländern
Höchstbetrag
Max. 3 Mio EUR pro Vorhaben.
Erforderliche Sicherheiten?
Bankübliche Sicherheiten
Kombinationsmöglichkeiten
Die Kombination mit anderen Fördermitteln ist möglich.
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