ERP Regional- Förderprogramm

Mit dem ERP Regional- Förderprogramm bietet die KfW günstige ERP-Mittel an für Investitionen in strukturschwachen Gebieten.

Wer wird gefördert?

  • In- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
  • freiberuflich Tätige
  • Privatpersonen, die Gewerbeimmobilien vermieten oder verpachten

Das Unternehmen muss sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden und die Kriterien der EU-Kommission für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erfüllen.

 

Wer wird nicht gefördert 

Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten werden nicht gefördert.

 

Was wird finanziert?

Investitionen in den strukturschwachen Gebieten (GA-Fördergebiete) der Gemeinschaftsaufgabe (GA) auf Basis der KMU-Freistellungsverordnung.

  • Erwerb von Grundstücken und Gebäuden
  • Baumaßnahmen
  • Maschinen, Fahrzeuge und Einrichtungen
  • Betriebs- und Geschäftsausstattung
  • immaterielle Wirtschaftsgüter
  • Kaufpreis für Firmenübernahmen

Außerdem können finanziert werden:

  • immaterielle Investitionen für den Technologietransfer
  • Management-Hilfen und Beratung
  • einmalige Markterschließungskosten

Was wird nicht finanziert?

Betriebsbeihilfen (z. B. Liquiditätshilfen), Umschuldung bestehender Darlehen, Nachfinanzierung bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben

 

Finanzierungsanteil

Der Anteil der KfW-Finanzierung an den förderfähigen Investitionskosten richtet sich nach dem Investitionsort.

  • bis zu 85 % in den neuen Bundesländern und Berlin
  • bis zu 50 % in den alten Bundesländern

Höchstbetrag

Max. 3 Mio EUR pro Vorhaben.

 

Erforderliche Sicherheiten?

Bankübliche Sicherheiten

 

Kombinationsmöglichkeiten

Die Kombination mit anderen Fördermitteln ist möglich.





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