Gründungszuschuss: Sozialversicherung

Der Existenzgründer muss etwaige Beiträge zur Sozialversicherung, insbesondere Kranken- und Pflegeversicherung bzw. zur Altersvorsorge in voller Höhe selbst tragen. Hierzu dient die Pauschale von EUR 300,--, die in beiden Förderphase zusätzlich zum Gründungszuschuss gewährt wird.





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