Gründungszuschuss: steuerfrei
Der Gründungszuschuss ist gem. § 3 Nr. 2 EStG steuerfrei und unterliegt auch nicht dem Progressionsvorbehalt. Der Gründungszuschuss bleibt also sowohl bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens als auch bei der Ermittlung des Steuersatzes unberücksichtigt. Insoweit ist der Gründungszuschuss steuerlich besser gestellt als das Arbeitslosengeld I.
|
|
Weitere Artikel zum Thema finden Sie hier:

