Förderprogramme der KfW Mittelstandsbank
Die KfW Mittelstandsbank hat viele finanzielle Angebote für Gründer sowie kleine und mittlere Unternehmen. Gefördert werden Investitionen deutscher Unternehmen im In- und Ausland.
Die Förderkredite der KfW Mittelstandsbank sind aufgeteilt auf die Bereiche
- Fremdkapital
- mezzanines Kapital und
- Eigenkapitalhilfen.
Ergänzend bietet die KfW Mittelstandsbank geförderte Beratungen an.
Inhalt:
1. Persönliche Voraussetzungen2. Geförderte Mittelverwendung
3. Das KfW- Startgeld
4. KfW Unternehmerkapital
5. KfW Unternehmerkredit
6. ERP Regionalförderprogramm
7. ERP Innovationsprogramm
1. Persönliche Voraussetzungen
Die Förderkredite der KfW Mittelstandsbank richten sich an folgende Personen:
- natürliche Personen/Existenzgründer/Freiberufler vor Existenzgründung,
- junge Unternehmen/Freiberufler bis 2 Jahre nach Geschäftsbeginn,
- kleine Unternehmen/Freiberufler bis 3 Jahre nach Geschäftsbeginn,
- junge Unternehmen/Freiberufler, deren Geschäftsbeginn mehr als 2 Jahre aber höchstens 5 Jahre zurückliegt,
- etablierte Unternehmen/Freiberufler, die bereits seit mehr als 5 Jahren am Markt tätig sind.
2. Geförderte Mittelverwendung
- Gründung eines Einzelunternehmens
- Gründung einer Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft
- Durchführung gewerblicher Investitionen, insbes. Geschäftsanteil, Grundstücke, Firmengebäude, Maschinen, Fahrzeuge etc.
- Verbesserung der betrieblichen Liquidität und Finanzierung von Betriebsmitteln
- Aufstockung des Eigenkapitals
- Entwicklung neuer Produkte/Verfahren/Dienstleistungen und Einführung am Markt
- Leasing einer Gewerbeimmobilie
- Kapitalhilfen bei mangelnder oder fehlender Bsicherungsmöglichkeit
3. Das KfW- Startgeld
Gefördert werden Existenzgründer, Freiberufler und kleine Unternehmen, die weniger als drei Jahre am Markt tätig sind und die einen Finanzierungsaufwand von höchstens 50.000 Euro haben.
Wesentliche Merkmale:
- Investitionen und Betriebsmittel werden nach Abzug der Eigenmittel bis zu 100 % finanziert.
- 80 % Haftungsfreistellung für die Hausbank. Das erleichtert Ihnen den Zugang zu einem Darlehen und ist für Sie kostenfrei.
- zweiter Antrag möglich, so lange der Kreditbetrag von 50.000 EUR nicht ausgeschöpft wurde
- Förderung auch für einen Nebenerwerb, wenn er mittelfristig zum Haupterwerb wird
- tilgungsfreie Anlaufzeit
- monatliche Zins- und Tilgungszahlungen
- vorzeitige Tilgung jederzeit kostenfrei möglich
Zu den Förderbedingungen im Einzelnen vgl. hier.
4. KfW Unternehmerkapital
Bei dem Unternehmerkapital handelt es sich um eine innovative Produktfamilie der KfW Mittelstandsbank für Existenzgründer, junge und etablierte Unternehmen. Angeboten werden hier langfristige Nachrangdarlehen.
Bei Nachrangdarlehen tritt der Darlehensgeber im Rang hinter die Forderungen aller übrigen Fremdkapitalgeber zurück und vermittelt dadurch den Darlehen eine eigenkapitalnahe Funktion. In der Regel sind keine Sicherheiten erforderlich, jedoch haften natürliche Personen als Endkreditnehmer persönlich für die Rückzahlung des Darlehens. Nachrangdarlehen verbinden die Vorteile von Fremd- und Eigenkapital und verbessern so die Bonität eines Unternehmens, damit der Zugang zu weiteren Finanzierungsmitteln erleichtert wird.
Das Förderprogramm Unternehmerkapital setzt sich aus drei Bausteinen zusammen:
- ERP-Kapital für Gründung: Gefördert werden Existenzgründer und junge Unternehmer bis 2 Jahre nach Geschäftsbeginn.
- ERP-Kapital für Wachstum: Gefördert werden Unternehmen, deren Geschäftsbeginn mehr als 2 und höchstens 5 Jahre zurückliegt.
- Kapital für Arbeit und Investitionen: Gefördert werden etablierte Unternehmen, die seit mehr als 5 Jahren am Markt sind. Gründer und Wachstumsunternehmen erhalten verbilligte Zinssätze aus dem ERP-Sondervermögen.
Die Zinssätze der Nachrangdarlehen orientieren sich an der Bonität der Unternehmen. Unternehmen mit guter Bonität profitieren von niedrigen Zinssätzen, schwächere Unternehmen erhalten ebenfalls Kapital, jedoch zu einem risikogerechten Preis. Allen Bausteinen ist gemeinsam, dass die Hausbanken vom Ausfallrisiko des Nachrangkapitals freigestellt werden.
5. KfW Unternehmerkredit
Den KfW Unternehmerkredit erhalten Existenzgründer, Freiberufler und gewerbliche Unternehmen, die in Deutschland investieren wollen. Für die Finanzierung von Betriebsmitteln oder für den Ausgleich vorübergehender Liquiditätsengpässe steht die Betriebsmittel- Variante des Unternehmerkredits zur Verfügung.
Wesentliche Merkmale:
- 100 % Finanzierung
- Festzinssätze mit bis zu 10 oder 20 Jahren Zinsbindung
- tilgungsfreie Anlaufzeit
- vorzeitige Tilgung jederzeit kostenfrei möglich
- Kombinationsmöglichkeiten mit anderen KfW-Programmen und öffentlichen Fördermitteln
- 50 % Haftungsfreistellung für Unternehmen und Freiberufler, die seit zwei Jahren am Markt tätig sind
6. ERP Regionalförderprogramm
Das ERP Regionalförderprogramm bietet ERP-Mittel für Investitionen in strukturschwachen Gebieten. Eine Liste der Fördergebiete finden Sie hier.
Tipp: Auf den Seiten des BMWi können Sie durch Eingabe der Postleitzahl abfragen, zu welcher Kategorie das Gebiet gehört. Die Abfrage befindet sich in der rechten Spalte der BMWi-Seite. Außerdem wird eine Karte der GA-Fördergebiete (PDF) angeboten, die eine schnelle Orientierung ermöglicht.
Wesentliche Merkmale:
- Laufzeiten bis zu 20 Jahren mit bis zu 5 tilgungsfreien Anlaufjahren
- attraktive Festzinssätze mit 10 Jahren Zinsbindung
- 100 % Auszahlung
- Kombinationsmöglichkeiten mit weiteren Fördermitteln möglich
Zu den Förderbedingungen im Einzelnen vgl. hier.
7. ERP Innovationsprogramm
Die KfW Mittelstandsbank fördert mit dem ERP Innovationsprogramm sowohl Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen als auch die Markteinführung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen. Das Finanzierungspaket besteht aus einem klassischen Kredit und einem Nachrangdarlehen, um so zusätzlich die Kapitalstruktur des Unternehmens zu stärken.
Wesentliche Merkmale:
- feste Zinssätze
- 7 tilgungsfreie Anlaufjahre in der Nachrangtranche und 2 in der Fremdkapitaltranche
- bis zu 100 % Finanzierung in der Forschungs- und Entwicklungsphase
- Haftungsfreistellung der Hausbank für die Nachrangdarlehen
- keine Sicherheit erforderlich für die Nachrangdarlehen
- Kombination der Programmteile 1 und 2 möglich
- Kombination mit anderen Fördermitteln der KfW möglich
Zu den Förderbedingungen im Einzelnen vgl. hier.
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