Geldgeschenke vom Staat
Existenzgründer können derzeit auf ca. 250 Initiativen zur finanziellen Förderung einer Existenzgründung zugreifen. Hier erhalten Sie einen kurzen Überblick über einige Förderprogramme und Finanzierungshilfen.
Zur finanziellen Unterstützung der Existenzgründer in Deutschland werden jährlich mehrere Milliarden Euro für zinsgünstige Darlehen öffentlicher Banken, Investitionen staatlicher Fonds, Hilfen für den Lebensunterhalt und für die soziale Absicherung oder für Unternehmensberatung ausgegeben. Besonders begehrt beim Existenzgründer sind die Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen.
Inhalt:
1. Allgemeine Hinweise zur finanziellen Unterstützung der Existenzgründer2. EXIST- Gründerstipendium
3. EXIST- Forschungstransfer
4. Gründungszuschuss und Einstiegsgeld für arbeitslose Existenzgründer
5. Beratungszuschuss für Existenzgründer
1. Allgemeine Hinweise für Existenzgründer
Vor Ausgabe der Fördermittel an einen Existenzgründer wird dessen Antrag und Businessplan sehr genau geprüft und diese Prüfung kann dauern. Umso früher Existenzgründer sich also mit einem Zuschuss zur Unternehmensgründung befasst, desto aussichtsreicher sind die Chancen auf eine tatsächliche Unterstützung. In der Regel sind die Förderprogramme für Existenzgründer davon abhängig, dass der Antrag vor der konkreten Maßnahme gestellt wird.
Ansprechpartner für weitergehende Informationen finden Existenzgründer auch bei Handels- und Handwerkskammern, Fachverbänden, regionalen oder städtischen Wirtschaftsfördergesellschaften oder Hochschulen.
Übrigens: Öffentliche Förderprogramme bezuschussen in der Regel nur eine Vollzeitgründung.
2. EXIST- Gründerstipendium
Wer sich als Student oder Absolvent einer Hochschule selbständig machen will, kann einen Antrag auf ein EXIST- Gründerstipendium stellen, und zwar bis zu 5 Jahre nach Beendigung des Studium oder einer wissenschaftlichen Tätigkeit. Das EXIST Programm richtet sich daher vor allem an Existenzgründer in akademischen Berufen. Diese Existenzgründer erhalten aus dem EXIST- Programm vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie über ein Jahr lang bis zu EUR 2.500,00 pro Monat für Lebensunterhalt und die soziale Absicherung. Daneben gibt es für Existenzgründer Sachmittel für Investitionen und Beratung in Höhe von bis zu EUR 17.500,00. Die Einreichung eines Antrag auf ein EXIST- Gründerstipendium erfolgt über eine Hochschule oder ein Forschungsinstitut, wobei das Projekt von einem Professor betreut wird.
3.. EXIST- Forschungstransfer
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie fördert zusätzlich auch die Entwicklung neuer Forschungsvorhaben in der Bio-, Medizin- und Umwelttechnik. Mit dem EXIST- Forschungstransfer sollen bis 2010 ca. 25 Gründungsvorhaben pro Jahr gefördert werden. Die jeweils besten Produktideen werden im Stadium der Entwicklungsarbeiten und der Konzeption des Businessplan voll bezuschusst. Im Anschluss daran kann der Existenzgründer für das neu entstandene Unternehmen und für die weitere Phase der Existenzgründung einen Zuschuss in Höhe von bis zu EUR 150.000,00 erhalten. Begleitend werden die Existenzgründer laufend durch professionelle Berater trainiert und gefördert.
4. Gründungszuschuss und Einstiegsgeld für Arbeitslose
Die Bundesagentur für Arbeit gewährt arbeitslosen Existenzgründern entweder einen Gründungszuschuss oder ein Einstiegsgeld, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen. Der Gründungsschuss steht dabei grundsätzlich Beziehern des Arbeitslosengeld I zu, das Einstiegsgeld Beziehern des Arbeitslosengeld II.
a) Gründungszuschuss
Der Gründungszuschuss steht Beziehern und Anspruchsberechtigten des Arbeitslosengeld I offen. Die Förderdauer beträgt maximal 15 Monate. Für eine Dauer von 9 Monaten erhalten Existenzgründer einen Zuschuss in der Höhe des Arbeitslosengeld I und zusätzlich eine Pauschale von EUR 300,00 für die soziale Absicherung, verlängerbar um weitere 6 Monate. Eine der Voraussetzungen für den Erhalt des Gründungszuschuss ist der Nachweis der Qualifizierung für eine berufliche Selbständigkeit in Form von besuchten Gründerseminaren und konkreter Berufserfahrung.
b) Einstiegsgeld
Das Einstiegsgeld erhalten Empfänger des Arbeitslosengeld II über die Arbeitsgemeinschaft (= ARGE) oder die Job- Agentur, sofern die Voraussetzungen für den Erhalt des Einstiegsgeld vorliegen. Das Einstiegsgeld wird maximal für 2 Jahre an arbeitslose Existenzgründer bezahlt, zusätzlich zum Arbeitslosengeld II. Die Höhe des Einstiegsgeld beträgt maximal 100% der sogenannten Regelleistung des Arbeitslosengeld II. Gewinne aus dem Unternehmen werden mit dem Arbeitslosengeld II verrechnet.
5. Beratungszuschuss für Existenzgründer
Existenzgründer, die bereits mit einem Unternehmen gestartet sind, können bei der KfW Mittelstandsbank einen Antrag auf einen Beratzungszuschuss stellen. Mit dem Beratungszuschuss werden bis zu 5 Jahre nach der Existenzgründung Kosten für Beratung bei Buchhaltung, im Rahmen des Steuerrecht und Verträgen bezuschusst, und zwar in einer Höhe bis zu 75% der entstandenen Kosten, maximal EUR 600,00 pro Tag und EUR 6.000,00 gesamt. Auch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gibt Zuschüsse zu Beratungskosten, maximal 50% der entstandenen Kosten und maximal bis zu EUR 3.000,00.
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