Versicherungsbedingungen zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Die richtige Berufsunfähigkeitsversicherung lässt sich in der Regel nur durch einen professionellen Vergleich der besten Berufsunfähigkeitsversicherungen finden. Gerade bei der Berufsunfähigkeitsversicherung kommt es auf jede einzelne Vertragsbedingung an. Verschiedene Versicherungen und Tarife lassen sich für Außenstehende nur schwer vergleichen, auch wenn sich Preise und Leistungen oft erheblich voneinander unterscheiden. Das Wesentliche steht meistens im Kleingedruckten der Versicherungsbedingungen.

Inhalt:

1. Laufzeit der Berufsunfähigkeitsversicherung
2. Dynamisierung der Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung
3. Risikozuschläge bei der Berufsunfähigkeitsversicherung
4. Anzeigepflicht gegenüber Berufsunfähigkeitsversicherung bei Berufswechsel
5. Nachversicherung bzw. Erhöhung der Berufsunfähigkeitsversicherung
6. Möglichkeit zur Beitragsfreistellung zur Berufsunfähigkeitsversicherung
7. Überschußbeteiligung der Berufsunfähigkeitsversicherung
8. Karenzzeit bei Berufsunfähigkeit
9. Stundung der Beiträge während der Prüfung der Berufsunfähigkeit
10. Staffelung der Berufsunfähigkeitsrente
11. Tarifcheck zur Berufsunfähigkeitsversicherung

 

1. Laufzeit der Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Laufzeit der Berufsunfähigkeitsversicherung sollte mindestens bis zum 55. Lebensjahr vereinbart werden, eher sogar länger. Achten Sie jedoch darauf, dass die Beiträge mit entsprechend längerer Laufzeit der Berufsunfähigkeitsversicherung deutlich ansteigen. 

Tarifcheck Berufsunfähigkeitsversicherung: Wie hoch der monatliche Beitrag bei einer gewünschten Berufsunfähigkeitsrente in Höhe von 2.000 Euro ist, können Sie hier im Tarifcheck zur Berufsunfähigkeitsversicherung selbst berechnen. Lassen Sie sich bei dieser Gelegenheit gleich ein seriöses Angebot vom Branchenführer versicherung.net erstellen.

 

2. Dynamisierung der Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Grundsätzlich wird bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung eine feste monatliche Berufsunfähigkeitsrente vereinbart, z.B. 2.000 Euro. Bei vielen Berufsunfähigkeitsversicherungen kann zusätzlich eine regelmäßige Erhöhung der Beiträge vereinbart werden, so dass dadurch auch die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente von Jahr zu Jahr steigt.

 

 

3. Risikozuschlag bei der Berufsunfähigkeitsversicherung

Akzeptieren Sie im Falle einer aktuellen Erkrankung besser einen Risikozuschlag seitens der Berufsunfähigkeitsversicherung anstatt einen vollständigen Ausschluss von der Berufsunfähigkeitsversicherung zu riskieren. Vereinbaren Sie jedoch schriftlich, dass der erhöhte Beitrag nach ausgeheilter Krankheit wieder wegfällt.

 

4. Anzeigepflicht gegenüber der Berufsunfähigkeitsversicherung bei Berufswechsel

Die meisten Berufsunfähigkeitsversicherungen machen im Falle des Berufswechsel den Versicherungsschutz davon abhängig, dass der Versicherungsnehmer diesen während der Laufzeit der Berufsunfähigkeitsversicherung unverzüglich angezeigt haben. Ihr Beruf sollte jedoch auch während eines Erziehungsurlaubs Maßstab für die Anerkennung der Berufsunfähigkeit bleiben, denn als Hausfrau oder Hausmann ist man nur beschränkt geschützt.

 

5. Nachversicherung bzw. Erhöhung der Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung sollte die Möglichkeit einer Höherversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung vorsehen, damit Sie die Berufsunfähigkeitsrente bei späterer Heirat oder Geburt eines Kindes problemlos anpassen können.

Weitere Anlässe zur Anpassung der Beiträge zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung können sein:

  • Erwerb einer eigengenutzten Immobilie,
  • Abschluss der Berufsausbildung und Einsteig in den erlernten Beruf,
  • berufliche Veränderung oder
  • Wechsel in die berufliche Selbstständigkeit.

6. Möglichkeit der Beitragsfreistellung zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Viele Berufsunfähigkeitsversicherungen bieten eine Beitragsfreistellung an, wenn der Beitrag für die Berufsunfähigkeitsversicherung – etwa aufgrund von Arbeitslosigkeit, bei unregelmäßigen Einkünften oder wegen Kindererziehungszeiten – zeitweise nicht bezahlt werden kann. Der Berufsunfähigkeitsschutz bleibt dann auf Basis der bislang gezahlten Beiträge bestehen. Manche Berufsunfähigkeitsversicherungen verlangen danach allerdings eine erneute ärztliche Untersuchung und behalten sich vor, während der Freistellung eingetretene Gesundheitsrisiken vom Versicherungsschutz auszuschließen oder hierfür einen Risikozuschlag zu erheben.

 

7. Überschußbeteiligung der Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Höhe der Beitrage zur Berufsunfähigkeitsversicherung hängt auch von der Art der Überschussbeteiligung der Versicherung ab: Unterschieden werden drei Varianten:

  • Bonussystem,

  • Beitragsverrechnung und

  • verzinsliche Ansammlung.

Beim Bonussystem legt die Berufsunfähigkeitsversicherung die Überschüsse an, um sie im Ernstfall für die Erhöhung der Berufsunfähigkeitsrente zur Verfügung zu stellen.

Die Mehrzahl der Berufsunfähigkeitsversicherungen praktiziert eine Beitragsverrechnung: Bei den meisten Berufsunfähigksversicherungen werden die durch Anlage des Kapitals erwirtschafteten Überschüsse jährlich dem Beitrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung gut geschrieben. Die zugeteilten Überschüsse werden von der Versicherung also dazu verwendet, die Beiträge niedrig zu halten. Von einer verzinslichen Ansammlung der Überschüsse mit Auszahlung zum Vertragsende in einer Summe wird von vielen Experten abgeraten.

 

8. Karenzzeit bei Berufsunfähigkeit

Viele Berufsunfähigkeitsversicherungen leisten die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente erst nach Ablauf einer so genannten Karenzzeit von 6, 12, 18 oder 24 Monaten nach Eintritt der Berufsunfähigkeit. Eine solche Wartezeit mindert in der Regel die Höhe des monatlichen Beitrages zur Berufsunfähigkeitsversicherung. Eine Karenzzeit sollten Sie jedoch nur dann mit der Versicherung vereinbaren, wenn Sie während dieses Zeitraums anderweitig durch eine Versicherung abgesichert sind oder über genügend finanzielle Rücklagen verfügen, um die Karenzzeit aus eigenen Mitteln zu überbrücken.

 

9. Stundung der Beiträge während der Prüfung der Berufsunfähigkeit

Die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung entfallen, sobald die Versicherung eine Berufsunfähigkeit anerkennt und daraufhin eine Berufsunfähigkeitsrente an den Versicherten erbringt. Die genaue Feststellung der Berufsunfähigkeit durch die Versicherung kann sich jedoch erheblich in die Länge ziehen. Achten Sie darauf, dass in den Versicherungsbedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherung vorgesehen ist, dass die Beiträge schon während der Prüfung der Berufsunfähigkeit zinslos gestundet werden. Wenn die Versicherung die Berufsunfähigkeit nicht anerkennt, müssen Sie die Beiträge jedoch an die Versicherung nachentrichten.

 

10. Möglichkeit zur Staffelung der Berufsunfähigkeitsrente

In der Regel leisten die Berufsunfähigkeitsversicherungen ab einer nachgewiesenen Berufsunfähigkeit von mindestens 50%. Alternativ können Sie jedoch mit der Versicherung auch eine derartige Staffelung vereinbaren, dass die Berufsunfähigkeitsrente ab einem bestimmten Grad der Berufsunfähigkeit anteilig und bei höherem Grad zu 100 % geleistet wird.

Zum Beispiel wird bei einer 25%/75%- Staffelung ab 25% Berufsunfähigkeit eine anteilige Berufsunfähigkeitsrente in Höhe dieses Grades geleistet, ab einem Grad der Berufsunfähigkeit von 75% erhält man die volle Berufsunfähigkeitsrente.

 

11. Tarifcheck zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Tarifcheck Berufsunfähigkeitsversicherung: Wie hoch der monatliche Beitrag bei einer gewünschten Berufsunfähigkeitsrente in Höhe von 2.000 Euro ist, können Sie hier im Tarifcheck zur Berufsunfähigkeitsversicherung selbst berechnen. Lassen Sie sich bei dieser Gelegenheit gleich ein seriöses Angebot vom Branchenführer versicherung.net erstellen.





Weitere Artikel zum Thema finden Sie hier: