Einschränkungen des Vertrieb über Internet
Der Vertrieb von Markenartikel über Internet wird zunehmend schwieriger, weil die Hersteller mit Verweis auf die Gruppenfreistellungsverordnung (kurz: GVO) den Verkauf ihrer Waren über Internet verbieten, wenn die Internet-Händler bestimmte festgelegte Preise unterschreiten.
In den meisten Fällen läuft der Deal zwischen Hersteller und Internethändler so ab. Der Händler erhält die Waren vom Hersteller mit der Absprache, dass bestimmte Preise nicht unterschritten werden. Hält sich der Händler nicht daran, erhält er keine Waren mehr. Hier bewegen sich die Hersteller im grauen Bereich zwischen zulässigen vertikalen Vertriebsvorgaben gem. GVO und verbotener Preisbindung der 2. Hand.
Das Problem resultiert daraus, dass der Umfang und die Qualität der zulässigen vertikalen Vertriebsvorgaben auf Grundlage der GVO nur unzureichend definiert sind. Meist wird damit argumentiert, dass bestimmte Vertriebswege über das Internet mit einem hochwertigen Markenprodukt nicht zu vereinbaren sind. Die Schädigung der Marke wird dann ins Spiel gebracht. Die Rechtsprechung ist zu diesem Thema noch uneinheitlich und von Produkt zu Produkt unterschiedlich.
Das Unternehmen Ebay hat dieses Thema nun aufgegriffen und eine Online-Petition gestartet, um damit Einfluss auf das Verfahren zur Überarbeitung der europäischen Gruppenfreistellungsverordnung zu nehmen.
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