Auswirkungen der Unternehmensteuerreform 2008

Am 06.07.2007 hat der Deutsche Bundesrat dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Unternehmensteuerreform 2008 zugestimmt. Die Unternehmensteuerreform 2008 konnte somit zum 01.01.2008 in Kraft treten. Aufgrund der tiefgreifenden Änderungen des Unternehmenssteuerrecht muss sowohl bei der Existenzgründung als auch bei bestehenden Unternehmen untersucht werden, ob die aktuelle Rechtsform optimal ist.

 

1. Rechtsformwahl

Die  Rechsformwahl war schon immer eine der wichtigsten Entscheidungen im Rahmen der Gründung eines Unternehmens (= Existenzgründung). Die klassischen Rechsformen untergliedern sich in 

  • Einzelunternehmen,
  • Personengesellschaft,
  • Kapitalgesellschaft,
  • Mischform.

In der Übersicht über die Rechtsformen kann man schnell erkennen, wo die Unterschiede zwischen den einzelnen Rechtsformen liegen. 

 

2. Änderungen durch Unternehmensteuerreform 2008

Die Unternehmensteuerreform 2008 hat Auswirkungen auf alle Rechtsformen, jedoch insbesondere auf Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften.

a) Änderungen für Kapitalgesellschaften durch Unternehmensteuerreform

Bei den Kapitalgesellschaften ergeben sich wesentliche Änderungen durch

  • Senkung des Körperschaftsteuersatz auf 15%,
  • Einführung der Abgeltungsteuer auf Gewinnausschüttungen und Dividenden,
  • Einführung des Teileinkünfteverfahren.

b) Änderungen für Personengesellschaften durch Unternehmensteuerreform

Bei Personengesellschaften ergeben sich Änderungen insbesondere durch die

  • Einführung der Steuervergünstigung für nicht entnommene Gewinne.

c) Änderungen für alle Rechtsformen durch Unternehmensteuerreform

Markante Änderungen ergeben sich für alle Rechtsformen durch

  • Einführung einer Zinsschranke,
  • Nichtabzugsfähigkeit der Gewerbesteuer,
  • Erweiterung der Hinzurechnungen bei der Gewerbesteuer.




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