Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt
Die neue Rechtsformalternative der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) alias Mini-GmbH ist mit dem Gesetz zur Modernisierung des GmbH- Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) zum 01.11.2008 in Kraft getreten. Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) war eine der zentralen Bestandteile dieser grundlegenden GmbH-Reform 2008.
Merkmale der Mini-GmbH
Trotz der Bezeichnung als Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) handelt es sich um eine Variante der GmbH, auf die sämtliche Vorschriften des GmbH-Gesetzes anzuwenden sind, mit Ausnahme der besonderen Regelungen für die Unternehmergesellschaft.