Besteuerung der GmbH
Für die Besteuerung der GmbH gilt wie bei allen Kapitalgesellschaften das Trennungsprinzip, d.h. es wird zwischen dem Gewinn der GmbH und den Einkünften der Gesellschafter unterschieden. Die Besteuerung der GmbH erfolgt also direkt, gesondert und getrennt von den Gesellschaftern.
Besteuerung der Gewinnausschüttung
Die Besteuerung der Gewinnausschüttung einer Kapitalgesellschaft auf der Ebene der Gesellschafter wurde durch die Unternehmenssteuerreform 2008 neu geregelt. Vor deren Inkrafttreten wurde die Gewinnausschüttung nach dem Halbeinkünfteverfahren besteuert, seitdem gilt das System der Abgeltungssteuer, sofern sich die Beteiligungen im Privatvermögen des Empfängers befinden.
Gewerbesteuer
Seit dem Inkrafttreten der Unternehmensteuerreform 2008 gehört die Gewerbesteuer bei der Ermittlung der Ertragsteuern einer GmbH zu den nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben. Im Gegenzug wurde die Steuermesszahl zur Ermittlung des relevanten Gewerbesteuermessbetrages von früher 5% auf jetzt 3,5% abgesenkt.
GmbH-Anteile verkaufen
Die Besteuerung des Gewinns aus dem Verkauf von GmbH-Anteilen ist zunächst davon abhängig, ob sich die Anteile im Privatvermögen des Verkäufers oder in einem Betriebsvermögen befunden haben.