Vorteile und Nachteile von E-Mails
Mit zunehmendem Tempo ersetzen E-Mails den klassischen Geschäftsbrief. Und auch der früher beliebte Telefonanruf wird immer öfter durch eine schnelle E-mail ersetzt. Die Vorteile der E-Mails sind auf den ersten Blick unschlagbar: Schnell, einfach, kostenlos.
Vorteile der E-Mails
E-Mails bieten jede Menge Vorteile gegenüber dem klassischen Geschäftsbrief. E-Mails sind schneller, einfacher und darüber hinaus kosten sie auch nichts. Im Einzelnen sind die folgenden Vorteile der E-Mails unbestritten:
- kein umständliches Eintüten der E-Mails,
- innerhalb von Sekunden beim Empfänger und
- noch dazu braucht man nicht einmal eine Briefmarke und
- für das papierlose Büro ist sie sogar unersetzlich.
Einfach ein Klick auf Senden und schon ist der Geschäftsbrief per E-Mail beim Empfänger. Gegenüber dem Telefonanruf besteht der Vorteil der Erinnerungsfunktion von etwas Schriftlichem. Aber Vorsicht, eine klassische Beweiskraft im Rahmen einer gerichtlichen Auseinandersetzung hat die E-Mail ohne besondere Signatur nicht. Nach dem Willen der Europäischen Kommission soll dies jedoch bald kommen.
Nachteile der E-Mails
Genau aus den soeben genannten Vorteilen erwachsen auch die Nachteile der E-Mails, da die Regeln zur E-Mail oft nicht berücksichtigt werden. Eine schnell geschriebene E-Mail verleitet nicht wenige Versender dazu, die Information etwas nachlässig zu verpacken:
- Rechtschreibfehler,
- Fehler in der Grammatik und
- stilistische Mängel
sind nahezu die Regel bei E-Mails. Noch viel verheerender können E-Mails werden, wenn mal der falsche Empfänger in der Adresszeile steht.
Keine Beweiskraft von E-Mails
Irrtümlicherweise meinen auch viele, dass eine E-mail als Beweis für ein Angebot, Widerruf, Bestellung oder ähnliches gilt. Das ist ohne besondere Signatur der E-Mail jedoch nicht so. E-Mails haben in der gerichtlichen Auseinandersetzung keine Beweisfunktion im klassischen Sinne. Eine E-Mail kann von Seiten des Gerichts allenfalls im Rahmen der freien Beweiswürdigung berücksichtigt werden, beispielsweise zur Bestätigung einer Zeugenaussage.