Die Festsetzung von Vorauszahlungen – sei es in der Einkommensteuer, Körperschaftsteuer oder Gewerbesteuer – kennt man ja als erfahrener Selbständiger schon, aber Existenzgründer und junge Unternehmer sind mit dem Begriff „Vorauszahlung“ meist noch nicht so vertraut. Gerade ehemalige Angestellte sind es gewohnt, daß die Lohnsteuer vom Gehalt abgezogen wird und sie sich daher mit Steuern während des Jahres nicht beschäftigen müssen. Ganz anders ist das jedoch in der Selbständigkeit, wo der Freiberufler oder Unternehmer – neben den Umsatzsteuervorauszahlungen – mit vierteljährlichen Einkommensteuer-Vorauszahlungen konfrontiert ist. (mehr …)
Fehler vermeiden beim Fahrtenbuch
Das Fahrtenbuch ist immer wieder Gegenstand einer Betriebsprüfung und nachfolgenden Auseinandersetzung mit dem Finanzamt wegen dessen Ordnungsmäßigkeit. Nichts ist ärgerlicher als ein jahrelang geführtes Fahrtenbuch, das wegen „ein paar fehlerhafter oder fehlender Eintragungen“ vom Finanzamt nicht anerkannt wird mit der Konsequenz, dass die 1%- Regelung wieder zur Anwendung kommt. Das kann vor allem bei sehr hochwertigen Fahrzeugen und bei längst abgeschriebenen Fahrzeugen sogar teuer werden. Betriebsprüfer richten jedoch regelmäßig ein besonderes Augenmerk auf die ordnungsgemäße Besteuerung eines gemischt genutzten Fahrzeugs (Betriebs- oder Geschäftswagen), insbesondere bei Vorliegen eines Fahrtenbuchs. (mehr …)
Abzugsbeschränkung für häusliches Arbeitszimmer gem. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG teilweise verfassungswidrig
Doe Begrenzung des Werbungskostenabzugs für ein häusliches Arbeitszimmer gem. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG in der Fassung des Steueränderungsgesetzes 2007 ist laut BVerfG teilweise verfassungswidrig. (mehr …)
Das Verzögerungsgeld gem. § 146 Abs. 2b AO
Das Verzögerungsgeld ist neben dem Verspätungszuschlag und dem Säumniszuschlag ein weiteres und neues Druckmittel der Finanzverwaltung, Steuerpflichtige zur Mitwirkung bei der Steuerfestsetzung und Betriebsprüfung „anzuregen“. Beim Verzögerungsgeld gem. § 146 Abs. 2b AO handelt es sich eine steuerliche Nebenleistung, die durch Art. 10 des Jahressteuergesetzes 2009 vom 19.12.2008 (BGBl 2008 I S. 2794) unter § 3 Abs. 4 AO in die AO eingeführt wurde und den Steuerpflichtigen „zur zeitnahen Mitwirkung anhalten” soll. (mehr …)